Zeichen Und Signale Schifffahrtszeichen Binnen Tafelzeichen nach BinSchStrO: Verbots-, Gebots- und Hinweiszeichen

Tafelzeichen nach BinSchStrO: Verbots-, Gebots- und Hinweiszeichen

Tafelzeichen der BinSchStrO: Verbote, Gebote, Einschränkungen, Empfehlungen und Hinweise sowie die genaue Bedeutung gelber Rauten an Brückendurchfahrten.

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Skipper Prüfungsfit
Updated: 2026-08-27

Tafelzeichen geben auf Binnenschifffahrtsstraßen Verbote, Gebote, Einschränkungen, Empfehlungen und Hinweise. Die verbindlichen Abbildungen und Bedeutungen stehen in Anlage 7 BinSchStrO. Farbe und Form helfen beim Einordnen, ersetzen aber nicht die genaue Zeichenbedeutung und ein mögliches Zusatzschild.1

Kurz & knapp

- Anlage 7 gliedert Hauptzeichen in A Verbote, B Gebote, C Einschränkungen, D Empfehlungen und E Hinweise.
- A.1 sperrt die Durchfahrt; A.2 verbietet Überholen, A.4 Begegnung und Überholen.
- B.6 begrenzt die Geschwindigkeit gegenüber dem Ufer in km/h.
- C.1 bis C.3 nennen begrenzte Fahrwassertiefe, lichte Höhe oder Breite in Metern.
- D.1a empfiehlt eine Öffnung für beide Richtungen; D.1b nur für die sichtbare Richtung.
- Nicht gekennzeichnete Öffnungen einer festen Brücke dürfen trotz markierter Vorzugsöffnung auf eigene Gefahr benutzt werden.
- E.11 bezeichnet das Ende eines Verbots, eines nur einseitig geltenden Gebots oder einer Einschränkung.

System und Zusatzzeichen

Anlage 7 unterscheidet:1

GruppeBedeutung
AVerbotszeichen
BGebotszeichen
CZeichen für Einschränkungen
Dempfehlende Zeichen
EHinweiszeichen
Hauptzeichen können durch Schilder, Pfeile oder Aufschriften ergänzt werden. Ein Schild über dem Zeichen kann den Abstand bis zum Beginn angeben, ein Pfeil die Richtung der Geltungsstrecke und ein Schild darunter eine Erläuterung. Die Aussage wird deshalb immer als Gesamtheit gelesen.

Wichtige Verbotszeichen

ZeichenVerbindliche Bedeutung
A.1Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt
A.2allgemeines Überholverbot
A.4Verbot des Begegnens und Überholens
A.5Stillliegeverbot auf der Seite des Zeichens
A.6Ankerverbot sowie Verbot, Anker, Trossen oder Ketten schleifen zu lassen, auf der Seite des Zeichens
A.7Festmacheverbot am Ufer auf der Seite des Zeichens
A.8Wendeverbot
A.9Vermeidung von Wellenschlag oder Sogwirkungen
A.14Verbot des Wasserskilaufens
A.1 kann als Tafel, rote Lichter oder rote Flaggen erscheinen. A.9 ist kein bloßes starres Tempolimit: Geschwindigkeit und Fahrweise müssen so angepasst werden, dass schädlicher Sog oder Wellenschlag vermieden wird.1

Gebote und Einschränkungen

Wichtige Gebotszeichen sind:

  • B.1 bis B.4 für einzuschlagende Richtung, Wechsel oder Halten einer Fahrwasserseite und Überqueren
  • B.5 für das Anhalten unter den in der Vorschrift genannten Bedingungen
  • B.6 für die angegebene Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer in km/h
  • B.7 für die Abgabe eines Schallzeichens
  • B.8 für besondere Vorsicht
  • B.11 für Sprechfunk beziehungsweise den angegebenen Kanal
Die Einschränkungszeichen C.1, C.2 und C.3 bezeichnen begrenzte Fahrwassertiefe, lichte Höhe über dem Wasserspiegel und Breite der Öffnung beziehungsweise des Fahrwassers. Zahlenwerte stehen in Metern. C.4 verweist auf eine Einschränkung, die ein Zusatzschild erläutert; C.5 gibt die seitliche Einengung und den zu haltenden Abstand an.1

Die lichte Höhe muss mit der tatsächlichen Höhe des Boots unter Berücksichtigung von Wasserstand, Durchfahrtshöhe und Sicherheitsabstand verglichen werden.

Gelbe Rauten an festen Brücken

D.1 bezeichnet eine empfohlene Durchfahrtsöffnung:12

  • D.1a – eine gelbe Raute: Verkehr in beiden Richtungen erlaubt.
  • D.1b – zwei gelbe Rauten übereinander: Verkehr nur in Richtung erlaubt, aus der die Zeichen sichtbar sind; in Gegenrichtung verboten.
Ist eine feste Brückenöffnung mit A.1 gekennzeichnet, ist die Durchfahrt verboten. Gibt es eine D.1-Vorzugsöffnung, dürfen nicht gekennzeichnete Öffnungen nach § 6.25 Nummer 3 BinSchStrO trotzdem auf eigene Gefahr benutzt werden. Die frühere Aussage, sie sollten generell gemieden werden, war daher rechtlich zu pauschal.2

Für bewegliche Brücken gelten andere Regeln: Wer das Öffnen verlangt, gibt zwei lange Töne oder meldet sich über Funk; bis zur Freigabe gelten Abstand, Lichtsignale und Anweisungen der Brückenaufsicht nach § 6.26 BinSchStrO.3 Ein einzelner langer „Achtung“-Ton ist kein allgemeiner Ersatz für dieses Verfahren.

Hinweiszeichen

ZeichenBedeutung
E.1allgemeine Erlaubnis zur Durchfahrt
E.5Erlaubnis zum Stillliegen auf der Seite des Zeichens
E.6Erlaubnis zum Ankern auf der Seite des Zeichens
E.7Erlaubnis zum Festmachen am Ufer auf der Seite des Zeichens
E.8Hinweis auf eine Wendestelle
E.11Ende eines Verbots, eines nur in einer Verkehrsrichtung geltenden Gebots oder einer Einschränkung
E.17Wasserskistrecke
E.21nautischer Informationsfunk mit Kanalangabe
Ein Hinweiszeichen hebt nicht pauschal alle anderen Regeln auf. Es erlaubt oder bezeichnet nur das, was sein Symbol und mögliche Zusätze aussagen.

Prüfung und Praxis

Der amtliche SBF-Binnen-Katalog prüft Zeichenbilder und Bedeutungen.4 Beim Lernen ist die Kombination aus Gruppierung und genauer Nummer sinnvoll. In der Praxis zählen außerdem Standortseite, Zusatzschild, Lichtsignal, Wasserstand und örtliche Anordnung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeuten die Buchstaben A bis E?

A steht für Verbote, B für Gebote, C für Einschränkungen, D für Empfehlungen und E für Hinweise.1

Was ist der Unterschied zwischen A.2 und A.4?

A.2 verbietet Überholen. A.4 verbietet sowohl Begegnen als auch Überholen und ist damit weitergehend.

Was bedeutet eine Zahl auf B.6?

Sie ist die gegenüber dem Ufer zulässige Höchstgeschwindigkeit in Kilometern pro Stunde, nicht in Knoten.1

Darf ich eine unmarkierte Öffnung neben einer gelben Raute benutzen?

Bei einer festen Brücke darf eine nicht gekennzeichnete Öffnung auf eigene Gefahr benutzt werden, sofern sie nicht durch A.1 gesperrt ist. Die mit D.1 gekennzeichnete Öffnung bleibt die empfohlene.2

Fordere ich eine bewegliche Brücke mit einem langen Ton an?

Nein. § 6.26 BinSchStrO nennt zwei lange Töne oder die Funkmeldung an die Brückenaufsicht. Anschließend sind Abstand, Freigabe und Lichtsignale zu beachten.3

Quellen

  1. BinSchStrO, Anlage 7 – Schifffahrtszeichen. https://www.gesetze-im-internet.de/binschstro_2012/anlage_7.html ↩
  2. BinSchStrO, § 6.25 – Durchfahrt unter festen Brücken. https://www.gesetze-im-internet.de/binschstro_2012/__6_25.html ↩
  3. BinSchStrO, § 6.26 – Durchfahren beweglicher Brücken. https://www.gesetze-im-internet.de/binschstro_2012/__6_26.html ↩
  4. ELWIS – Amtlicher Fragen- und Antwortenkatalog SBF Binnen, Stand 1. August 2023. https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportbootfuehrerscheine/Fragenkatalog-Binnen/Fragenkatalog-Binnen-August-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=8 ↩

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