Wer auf Binnenschifffahrtsstraßen unterwegs ist, kommt an ihnen nicht vorbei: Schleusen überwinden Höhenunterschiede zwischen zwei Wasserständen und gehören zum Alltag jeder Fluss- und Kanalfahrt. Die Schleusenfahrt ist zugleich eines der Manöver, bei denen auf engem Raum, mit wechselndem Wasserstand und oft im Verbund mit der Berufsschifffahrt gefahren wird – entsprechend häufig taucht das Thema in der SBF-Theorieprüfung auf. Dieser Artikel erklärt den Ablauf Schritt für Schritt: von der Anmeldung über die Einfahrtsignale bis zum richtigen Festmachen und Verhalten in der Schleusenkammer.
Kurz & knapp
- Anmeldung und Bedienung richten sich nach den örtlichen Hinweisen; ein universeller Meldeweg oder Meldeabstand existiert nicht
- Einfahrt nur bei Freigabe: Rot und Rot-Grün verbieten die Einfahrt, Grün erlaubt sie
- Fender auf beiden Seiten ausbringen, lange Vor- und Achterleine klarlegen, Crew mit Rettungswesten einweisen
- Festmachen bis zur Ausfahrtfreigabe; Leinen so bedienen, dass das Boot dem Wasserstand folgen kann
- Nach dem Festmachen Maschinenantrieb und Bugstrahlanlage grundsätzlich bis zur Ausfahrtfreigabe nicht benutzen
- Abstand zu Toren, Berufsschifffahrt und Kammerwänden halten; Hände und Füße nie zwischen Boot und Wand
- Ausfahrt erst nach Freigabe, langsam und in der angewiesenen Reihenfolge
Wie eine Schleuse funktioniert
Eine Schleuse besteht aus einer Kammer mit zwei Toren. Das Boot fährt bei geöffnetem Tor ein, beide Tore werden geschlossen, und über Umlaufkanäle oder Schütze wird Wasser in die Kammer eingelassen oder abgelassen. Das Boot hebt oder senkt sich mit dem Wasserstand, bis das Niveau des anschließenden Gewässerabschnitts erreicht ist. Dann öffnet das gegenüberliegende Tor und die Fahrt wird fortgesetzt. Für den Bootsführer bedeutet das: Der Wasserstand in der Kammer ändert sich teils um mehrere Meter – und genau daraus ergeben sich die wichtigsten Verhaltensregeln.
Anmeldung und Warten vor der Schleuse
Die Anmeldung richtet sich nach der örtlichen Regelung: An vielen Schleusen meldet sich die Sportschifffahrt über UKW-Sprechfunk auf dem ausgewiesenen Kanal an, an anderen per Meldestelle, Wechselsprechanlage oder – bei Selbstbedienungsschleusen – über Anforderungstaster oder Zugstange. An fern- und selbstbedienten Schleusen sind die amtlichen Hinweise und Anweisungen zu beachten (§ 6.28 Nr. 15 BinSchStrO). Ein allgemeiner Meldeabstand gilt nicht.1
Beim Warten gilt:
- Im ausgewiesenen Wartebereich beziehungsweise am Wartesteg festmachen oder mit sicherem Abstand aufstoppen, niemals unmittelbar vor dem Tor oder im Bereich ein- und ausfahrender Fahrzeuge.
- Klein- und Sportfahrzeuge werden, wenn sie keine Bootsschleuse, Bootsgasse oder Bootsumsetzanlage benutzen können, nach den anderen Fahrzeugen und grundsätzlich in Gruppen geschleust. Bei gemeinsamer Schleusung dürfen sie erst nach den anderen Fahrzeugen und nach Aufforderung einfahren (§ 6.29 Nr. 6 BinSchStrO).2
- Anweisungen des Schleusenpersonals sind zu befolgen – sie gehen im Schleusenbereich vor.
Einfahrtsignale
Die Einfahrt in die Schleuse wird durch Lichtsignale geregelt. Für die Prüfung müssen die Grundbedeutungen sicher sitzen:
| Signal | Bedeutung |
|---|---|
| Zwei feste rote Lichter übereinander | Einfahrt verboten, Schleuse außer Betrieb |
| Ein festes rotes Licht oder zwei feste rote Lichter nebeneinander | Einfahrt verboten, Schleuse geschlossen |
| Rot und Grün zusammen beziehungsweise Erlöschen eines von zwei roten Lichtern | Einfahrt verboten, Öffnung wird vorbereitet |
| Ein festes grünes Licht oder zwei feste grüne Lichter nebeneinander | Einfahrt erlaubt |
| Keine Signallichter oder Tafelzeichen | Ein- und Ausfahrt ohne besondere Anordnung der Schleusenaufsicht verboten |
Vorbereitung: Fender und lange Leinen
Vor der Einfahrt wird das Boot schleusenklar gemacht:
- Fender beidseitig und ausreichend tief anbringen – in der Kammer ist die endgültige Seite oft nicht sicher vorhersehbar, und raue Kammerwände beschädigen das Freibord schnell.
- Ausreichend lange Vor- und Achterleine klarlegen. Die Leinen müssen zum örtlichen Festmachersystem und zum Hub passen und jederzeit bedienbar bleiben.
- Bootshaken bereitlegen, lose Gegenstände sichern, Crewmitglieder auf ihre Positionen an Vor- und Achterleine einteilen.
Einfahrt und Festmachen in der Kammer
Die Einfahrt erfolgt langsam, mit Sicherheitsabstand zum Vordermann und gut vorbereiteter Crew. In der Kammer wird der zugewiesene beziehungsweise ein freier Liegeplatz angesteuert – möglichst an Nischenpollern, Steigleitern ausgenommen. Dann gilt die wichtigste Regel der ganzen Schleusenfahrt:
Nach § 6.28 Nr. 9 Buchst. b BinSchStrO muss das Fahrzeug während des Füllens und Leerens und bis zur Freigabe der Ausfahrt festgemacht sein. Die Befestigungsmittel sind so zu bedienen, dass Stöße gegen Wände, Tore, Schutzvorrichtungen und andere Fahrzeuge vermieden werden.1 Praktisch werden die Leinen deshalb so geführt, dass sie jederzeit gefiert oder dichtgeholt werden können; eine unbeweglich festgesetzte Leine kann das Boot beim Absinken aufhängen oder beim Steigen gefährlich krängen.
Weitere Regeln in der Kammer:
- Nach dem Festmachen dürfen Maschinenantrieb und Bugstrahlanlage bis zur Freigabe der Ausfahrt grundsätzlich nicht benutzt werden. Eine kurzfristige Benutzung ist nur aus Sicherheitsgründen zulässig; Anordnungen der Schleusenaufsicht gehen vor (§ 6.28 Nr. 9 Buchst. e und Nr. 18 BinSchStrO).1
- Nicht an Steigleitern, Toren oder Einbauten festmachen.
- Ausreichend Abstand zu den Toren halten – dort treten beim Füllen und Entleeren die stärksten Strömungen und Verwirbelungen auf.
- Hände und Füße niemals zwischen Bootskörper und Kammerwand bringen; abgefendert wird mit Fendern, nicht mit Körperteilen.
- Ruhe bewahren, nicht von Bord klettern, Kommunikation zwischen Vor- und Achterleine halten.
Gefahren beim Schleusen
Die typischen Gefahrenquellen lassen sich klar benennen – und sind beliebter Prüfungsstoff:
| Gefahr | Ursache | Vorbeugung |
|---|---|---|
| Boot hängt an der Leine | Leine kann dem Wasserstand nicht folgen | Leinen jederzeit bedienbar halten und laufend anpassen |
| Vertreiben in der Kammer | Schwall und Sog beim Füllen/Entleeren | Leinen ständig bedienen, Abstand zu den Toren |
| Quetschungen | Hände zwischen Boot und Wand | Fender nutzen, Körperteile innenbords halten |
| Kollision | Zu schnelle Ein-/Ausfahrt, Sog großer Schiffe | Langsam fahren, Abstand zur Berufsschifffahrt |
| Beschädigtes Freibord | Raue, bewachsene Kammerwände | Ausreichend große Fender beidseitig |
Ausfahrt aus der Schleuse
Nach dem Druckausgleich öffnet das Tor. Ausgefahren wird erst, wenn ein festes grünes Licht beziehungsweise zwei feste grüne Lichter die Ausfahrt erlauben oder die Schleusenaufsicht eine besondere Anordnung gibt. Ein rotes Licht oder zwei rote Lichter verbieten die Ausfahrt.3 Danach Leinen einholen, langsam und ohne unnötigen Schwell ausfahren und Fender erst außerhalb des Schleusenbereichs aufklaren.
Merksatz für die Prüfung: Örtliche Anmeldung – Grün abwarten – Fender und Leinen klar – festmachen und Leinen bedienen – Maschine nicht benutzen – erst nach Freigabe ausfahren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie melde ich mich an einer Schleuse an?
Nach den örtlichen Hinweisen über den ausgewiesenen Funkkanal, eine Meldestelle oder die Selbstbedienungsanlage. Einen bundesweit einheitlichen Meldeabstand gibt es nicht; entscheidend sind Beschilderung, Handbuch Binnenschifffahrtsfunk und aktuelle Bekanntmachungen.
Was bedeuten die Lichtsignale an der Schleuse?
Ein oder zwei rote Lichter bedeuten Einfahrt verboten; zwei rote Lichter übereinander kennzeichnen eine außer Betrieb befindliche Schleuse. Rot-Grün bedeutet, dass die Öffnung vorbereitet wird, die Einfahrt aber noch verboten ist. Ein oder zwei grüne Lichter erlauben die Einfahrt.3
Wie mache ich in der Schleusenkammer fest?
An den dafür vorgesehenen Einrichtungen, mit Fendern und jederzeit bedienbaren Leinen. Das Fahrzeug muss bis zur Ausfahrtfreigabe festgemacht bleiben; die Leinen werden beim Steigen oder Fallen des Wassers laufend angepasst.1
Was ist in der Schleuse verboten?
Im Schleusenbereich ist das Überholen verboten, und die Anker müssen grundsätzlich vollständig hochgenommen sein. Nach dem Festmachen dürfen Maschinenantrieb und Bugstrahlanlage bis zur Ausfahrtfreigabe grundsätzlich nicht benutzt werden.1
Wer fährt zuerst ein?
Für Klein- und Sportfahrzeuge gilt nicht einfach die allgemeine Reihenfolge nach Ankunft: Sie werden grundsätzlich nach den anderen Fahrzeugen und in Gruppen geschleust. Bei gemeinsamer Schleusung fahren sie erst nach den anderen Fahrzeugen und nach Aufforderung der Schleusenaufsicht ein.2
Quellen
- Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, § 6.28 Nr. 2–9, 15 und 18, aktuelle Fassung. https://www.gesetze-im-internet.de/binschstro_2012/__6_28.html ↩
- Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, § 6.29 Nr. 6 und 8, aktuelle Fassung. https://www.gesetze-im-internet.de/binschstro_2012/__6_29.html ↩
- Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, § 6.28a Nr. 2, 3 und 5, aktuelle Fassung. https://www.gesetze-im-internet.de/binschstro_2012/__6_28a.html ↩