Begegnen sich zwei Segelfahrzeuge, regelt Regel 12 der Kollisionsverhütungsregeln (KVR), wer ausweichen muss und wer Kurs und Geschwindigkeit beibehält. Die Regel arbeitet mit zwei einfachen Kriterien: der Seite, von der der Wind einfällt, und der Position in Luv oder Lee. Für die Theorieprüfung zum Sportbootführerschein gehören diese Konstellationen zu den am häufigsten geprüften Inhalten – und auf dem Wasser entscheiden sie über sicheres Miteinander. Dieser Artikel erklärt Regel 12 im Detail, das Verhältnis zu Maschinenfahrzeugen und das Zusammenspiel mit der Überholregel.
Kurz & knapp
- Wind von verschiedenen Seiten: Wer den Wind von Backbord hat, weicht dem aus, der den Wind von Steuerbord hat
- Wind von derselben Seite: Luv weicht Lee – das luvseitige Fahrzeug weicht aus
- Luvseite ist die Seite, die dem gesetzten Großsegel gegenüberliegt
- Im Zweifel (Wind von Backbord, Lage des anderen unklar): ausweichen
- Maschinenfahrzeuge weichen Segelfahrzeugen grundsätzlich aus – mit wichtigen Ausnahmen
- Ein Segelboot mit laufender Maschine gilt als Maschinenfahrzeug, auch mit gesetzten Segeln
- Überholen (Regel 13) geht vor: Der Überholer weicht immer aus – auch ein Segler
- Der Kurshalter hält Kurs und Geschwindigkeit, muss aber im Notfall selbst handeln
Wo gilt Regel 12?
Die KVR gelten auf See und werden auf den Seeschifffahrtsstraßen durch nationale Vorschriften ergänzt. Auf Binnenschifffahrtsstraßen gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, die für Kleinfahrzeuge unter Segel untereinander sinngemäß dieselben Grundsätze anwendet: Wind von Backbord weicht Wind von Steuerbord, Luv weicht Lee. Für die Prüfung zum SBF Binnen unter Segel müssen die Konstellationen daher genauso sicher sitzen wie für den SBF See. Die allgemeinen Grundsätze des Ausweichens – frühzeitig, deutlich, mit sicherem Passierabstand – behandelt der Grundlagenartikel zu den Ausweichregeln.
Von welcher Seite kommt der Wind?
Bevor Regel 12 angewendet werden kann, muss die Windseite beider Fahrzeuge feststehen. Die KVR definieren eindeutig: Als Luvseite gilt die Seite, die dem gesetzten Großsegel gegenüberliegt. Daraus folgt die einfache Praxisregel:
- Großsegel über Steuerbord → Wind von Backbord (Backbordbug)
- Großsegel über Backbord → Wind von Steuerbord (Steuerbordbug)
Regel 12 im Detail
Regel 12 unterscheidet drei Fälle, wenn sich zwei Segelfahrzeuge so nähern, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht:
| Fall | Situation | Wer weicht aus? |
|---|---|---|
| 1 | Wind von verschiedenen Seiten | Das Fahrzeug mit Wind von Backbord |
| 2 | Wind von derselben Seite | Das luvseitige Fahrzeug (Luv weicht Lee) |
| 3 | Wind von Backbord, Windseite des anderen (in Luv) nicht erkennbar | Das Fahrzeug mit Wind von Backbord |
Fall 1: Wind von verschiedenen Seiten
Haben beide Fahrzeuge den Wind von verschiedenen Seiten, muss das Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat, dem anderen ausweichen. Merkhilfe: Der Steuerbordbug ist der „bevorrechtigte Bug" – wer mit Wind von Steuerbord segelt, ist Kurshalter.
Fall 2: Luv weicht Lee
Haben beide Fahrzeuge den Wind von derselben Seite, muss das luvseitige Fahrzeug dem leeseitigen ausweichen. Der Hintergrund ist praktisch: Das Luv-Fahrzeug hat freien Wind und mehr Manövriermöglichkeiten, während das Lee-Fahrzeug im Windschatten eingeschränkter ist. Merksatz: „Luv weicht Lee."
Fall 3: Die Zweifelsregel
Sieht ein Fahrzeug mit Wind von Backbord ein anderes Fahrzeug in Luv und kann nicht sicher erkennen, ob dieses den Wind von Backbord oder von Steuerbord hat (etwa bei einem Rahsegler oder einem Vorwindkurs mit unklarer Segelstellung), muss es vorsorglich ausweichen. Die KVR lösen den Zweifelsfall also immer zulasten des Backbordbug-Seglers.
Segel- gegen Maschinenfahrzeug
Nach den Ausweichregeln der KVR muss ein Maschinenfahrzeug in Fahrt einem Segelfahrzeug grundsätzlich ausweichen. Dieser Vorrang ist jedoch kein Freibrief – er gilt nicht in folgenden Situationen:
- Das Segelfahrzeug überholt ein Maschinenfahrzeug (dann weicht der Überholer, siehe unten).
- Gegenüber Fahrzeugen, die manövrierunfähig oder manövrierbehindert sind oder die fischen – ihnen muss auch das Segelfahrzeug ausweichen.
- In engen Fahrwassern und Verkehrstrennungsgebieten: Dort darf ein Segelfahrzeug die sichere Durchfahrt von Fahrzeugen, die auf das Fahrwasser angewiesen sind, nicht behindern.
Überholen: Regel 13 geht vor
Die Überholregel der KVR (Regel 13) hat Vorrang vor den übrigen Ausweichregeln: Jedes überholende Fahrzeug muss dem überholten ausweichen – unabhängig von Antriebsart und Windseite. Als Überholer gilt, wer sich einem anderen Fahrzeug aus einer Richtung von mehr als 22,5 Grad achterlicher als querab nähert (nachts: wer nur das Hecklicht, aber keine Seitenlichter des anderen sieht).
Konsequenz für Segler: Überholt ein schnelles Segelfahrzeug – etwa ein Katamaran auf raumem Kurs – ein langsames Motorboot, muss der Segler ausweichen. Das Segler-Wegerecht gegenüber Maschinenfahrzeugen gilt in dieser Situation nicht. Im Zweifel, ob ein Überholen vorliegt, hat sich das Fahrzeug als Überholer zu betrachten und auszuweichen.
Pflichten von Kurshalter und Ausweichpflichtigem
Regel 12 benennt den Ausweichpflichtigen – der andere ist Kurshalter und muss Kurs und Geschwindigkeit beibehalten, damit das Ausweichmanöver berechenbar bleibt. Der Ausweichpflichtige handelt frühzeitig, deutlich erkennbar und mit sicherem Abstand, bevorzugt durch Passieren hinter dem Heck des Kurshalters. Reagiert der Ausweichpflichtige nicht, darf der Kurshalter selbst manövrieren – und er muss es, sobald ein Zusammenstoß durch das Manöver des anderen allein nicht mehr zu vermeiden ist. Details dazu im Artikel über Kurshalter und Ausweichpflichtigen.
Prüfungsbeispiele
Beispiel 1: Zwei Segelboote nähern sich auf Kollisionskurs. Boot A segelt mit Wind von Backbord, Boot B mit Wind von Steuerbord. → Boot A weicht aus (Wind von Backbord weicht Wind von Steuerbord). Boot B hält Kurs und Geschwindigkeit.
Beispiel 2: Beide Boote segeln mit Wind von Steuerbord; Boot A befindet sich in Luv von Boot B. → Boot A weicht aus (Luv weicht Lee).
Beispiel 3: Ein Segelboot nähert sich einem vorausfahrenden Motorboot deutlich achterlicher als querab und ist schneller. → Das Segelboot weicht aus, denn es überholt (Regel 13 geht Regel 12 und dem Vorrang vor Maschinenfahrzeugen vor).
Beispiel 4: Eine Segelyacht läuft mit gesetzten Segeln und laufender Maschine; ihr begegnet ein segelndes Boot auf Kollisionskurs. → Die Yacht weicht aus, denn mit Maschinenantrieb gilt sie als Maschinenfahrzeug – kenntlich am schwarzen Kegel mit Spitze nach unten.
Solche Konstellationen lassen sich am besten mit Skizzen üben: Windpfeil einzeichnen, Baumseite beider Boote markieren, Regel anwenden. Die passenden Originalfragen stehen in der Prüfungsvorbereitung zum SBF Binnen bereit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer weicht aus, wenn zwei Segelboote aufeinandertreffen?
Nach Regel 12 KVR: Haben sie den Wind nicht von derselben Seite, weicht das Fahrzeug mit Wind von Backbord aus.1 Haben sie den Wind von derselben Seite, weicht das luvwärtige dem leewärtigen Fahrzeug aus.
Was gilt bei Unsicherheit über die Windseite des anderen?
Nach Regel 12 Buchstabe a Ziffer iii: Wer den Wind von Backbord hat und nicht sicher feststellen kann, von welcher Seite das Fahrzeug in Luv den Wind hat, muss ausweichen.
Wem muss ein Segelfahrzeug ausweichen?
Nach Regel 18 Buchstabe b: manövrierunfähigen, manövrierbehinderten und fischenden Fahrzeugen. Gegenüber Maschinenfahrzeugen ist es dagegen im Grundsatz Kurshalter.
Wann gilt „Maschine weicht Segel" nicht?
Im engen Fahrwasser (Regel 9), im Verkehrstrennungsgebiet (Regel 10) und beim Überholen (Regel 13). Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen setzt § 25 Abs. 1 SeeSchStrO die Regel im Fahrwasser zusätzlich außer Kraft.2
Was gilt mit laufendem Motor?
Ein Segelfahrzeug mit laufender Maschine ist rechtlich ein Maschinenfahrzeug – auch bei gesetzten Segeln. Am Tag ist dann ein schwarzer Kegel mit der Spitze nach unten zu führen, nachts die Lichter eines Maschinenfahrzeugs.
Quellen
- ELWIS – Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – Kollisionsverhütungsregeln und schifffahrtsrechtliche Vorschriften. https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportschifffahrt-node ↩
- Deutscher Segler-Verband, Fragen- und Antwortenkatalog zum Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel. https://www.dsv.org/app/uploads/2015/02/Fachkunde_Fragen-_und_Antwortenkatalog_Anlage_2.pdf ↩
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