Auf Binnenschifffahrtsstraßen funkt niemand anonym: Jede Sprechfunkanlage im Binnenschifffahrtsfunk sendet am Ende jeder Aussendung automatisch eine digitale Kennung mit – die ATIS-Kennung (Automatic Transmitter Identification System). Sie macht jede Aussendung eindeutig einem Schiff zuzuordnen und ist auf den Wasserstraßen des RAINWAT-Geltungsbereichs verpflichtend. Für die UBI-Prüfung gehören Zweck, Aufbau und rechtlicher Rahmen der ATIS zum Kernwissen.
Kurz & knapp
- ATIS = Automatic Transmitter Identification System, die automatische Senderkennung im Binnenfunk
- Alle Sprechfunkanlagen und Handsprechfunkgeräte an Bord müssen eine ATIS-Codiereinrichtung haben; die Kennung wird nach jedem Loslassen der Sprechtaste auf allen geschalteten Kanälen automatisch mitgesendet
- Der ATIS-Code ist zehnstellig und beginnt immer mit der Ziffer 9, gefolgt von der Landeskennzahl (Deutschland: 211)
- Zuteilung in Deutschland durch die Bundesnetzagentur zusammen mit der Frequenzzuteilung
- Rechtsgrundlage ist die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (RAINWAT)
- Auf Binnenschifffahrtsstraßen ist ATIS Pflicht – DSC und MMSI werden dort nicht verwendet
- Kombigeräte müssen beim Revierwechsel umgeschaltet werden: binnen ATIS, auf See DSC
Wozu eine automatische Kennung?
Der Binnenschifffahrtsfunk ist ein dicht genutzter Verkehrsfunk: Auf engen Revieren teilen sich Berufsschifffahrt, Behördenfahrzeuge und Sportboote wenige Kanäle. Damit Verkehrszentralen, Schleusen und die Wasserschutzpolizei jederzeit feststellen können, wer gesendet hat – etwa bei Verstößen, Störungen oder missbräuchlichen Aussendungen –, überträgt jede Anlage ihre Kennung selbsttätig. Anders als ein gesprochener Schiffsname lässt sich die digitale Kennung nicht vergessen, verwechseln oder verfälschen: Sie ist fest im Gerät programmiert und wird ohne Zutun des Bedieners gesendet.
Für den Funkalltag heißt das auch: Selbst wer sich im Anruf korrekt mit Schiffsnamen meldet, bleibt zusätzlich über die ATIS identifizierbar – und wer es nicht tut, ebenfalls.
Funktionsweise: Kennung nach jedem Durchgang
Technisch ist ATIS ein kurzes digitales Datentelegramm (FSK-Signal), das die Funkanlage unmittelbar nach dem Loslassen der Sprechtaste aussendet – hörbar als kurzes „Zwitschern" am Ende des Durchgangs. Bei längeren Durchgängen senden die Geräte die Kennung zusätzlich in Abständen automatisch ein. Der Bediener kann und darf die Funktion nicht abschalten: Eine Binnenfunkanlage ohne aktive ATIS-Kennung darf auf Binnenschifffahrtsstraßen nicht betrieben werden.
Aufbau des ATIS-Codes
Der ATIS-Code ist eine zehnstellige Ziffernfolge mit festem Aufbau:
| Stelle | Inhalt | Beispiel |
|---|---|---|
| 1 | immer die Ziffer 9 | 9 |
| 2–4 | Landeskennzahl (MID), für Deutschland 211 | 211 |
| 5–10 | sechsstellige Kennung, abgeleitet aus dem Rufzeichen der Schiffsfunkstelle | 123456 |
Rechtsgrundlage: die RAINWAT-Vereinbarung
Grundlage des Binnenschifffahrtsfunks in Europa ist die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (RAINWAT, Regional Arrangement Concerning the Radiotelephone Service on Inland Waterways). Die Vereinbarung harmonisiert den Funkdienst auf den Binnenwasserstraßen der Vertragsstaaten – darunter Deutschland, die Niederlande, Belgien, Frankreich, die Schweiz und Österreich – und legt unter anderem fest:
- die Verkehrskreise und die zugehörigen Kanäle (siehe Verkehrskreise und Kanäle),
- die Pflicht zur ATIS-Kennung für alle Schiffsfunkstellen im Geltungsbereich,
- die automatische Reduzierung der Sendeleistung auf 0,5 bis 1 Watt in den Verkehrskreisen Schiff–Schiff, Schiff–Hafenbehörde und Funkverkehr an Bord,
- Sprachregelungen und Betriebsverfahren.
Abgrenzung zum Seefunk: kein DSC, keine MMSI
Ein häufiger Prüfungs- und Praxisfehler ist die Vermischung von See- und Binnenfunk. Die Systeme unterscheiden sich grundlegend:
| Seefunk | Binnenfunk | |
|---|---|---|
| Kennung | MMSI (9-stellig, beginnt mit MID bzw. 0/00) | ATIS-Code (10-stellig, beginnt mit 9) |
| Digitaler Anruf | DSC auf Kanal 70 | kein DSC – Anruf nur über Sprechfunk |
| Notalarm | DSC-Distress Alert + Kanal 16 | Sprechfunk im jeweiligen Verkehrskreis |
| Zeugnis | SRC/LRC | UBI |
Zwei Ausnahmen nennt dieselbe Sonderregelung. Auf Wasserstraßen, die zugleich als See- und Binnenwasserstraße definiert sind, ist DSC erlaubt; welche Gebiete das sind, legen die nationalen Bestimmungen fest und veröffentlicht der Regionale Teil des Handbuchs. Für die Niederlande gilt zusätzlich: Auf Waddenzee, IJsselmeer sowie Ooster- und Westerschelde, die in der Verantwortung der niederländischen Küstenwache liegen, ist DSC auf freiwilliger Grundlage zugelassen.3 Moderne Kombigeräte beherrschen beide Betriebsarten; beim Wechsel zwischen See- und Binnenrevier muss der ATIS-Modus aktiviert bzw. deaktiviert werden. Auf Binnenschifffahrtsstraßen gilt: ATIS ein, DSC aus – auf See umgekehrt. Wie der digitale Selektivruf auf See funktioniert, erklärt der Artikel DSC-Grundlagen.
Pflichten für Sportbootfahrer
Wer mit Funkanlage auf Binnenschifffahrtsstraßen unterwegs ist, muss drei Dinge mitbringen:
- Funkzeugnis: das UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) für mindestens ein Besatzungsmitglied – Details unter UBI-Prüfung.
- Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur mit Rufzeichen und ATIS-Code für die Schiffsfunkstelle.
- Betriebsbereite Anlage mit einprogrammierter ATIS-Kennung und – je nach Revier – Rufbereitschaft in den vorgeschriebenen Verkehrskreisen.
Prüfungsrelevanz
Die UBI-Theorieprüfung besteht aus 22 Fragen4, von denen mindestens 17 innerhalb von 60 Minuten richtig beantwortet sein müssen; je Frage ist genau eine von vier Antworten richtig. Wer bereits SRC, ROC, LRC oder GOC besitzt, legt eine Ergänzungsprüfung mit 10 Fragen in 30 Minuten ab, von denen 8 richtig sein müssen. Die praktische Prüfung besteht aus Textaufnahme, Textabgabe und der Bedienung des Geräts anhand von Fallbeispielen.4
ATIS-Fragen sind darin Dauergäste: der Zweck der Kennung, die führende 9 und die Landeskennzahl 211, die Zuteilung durch die Bundesnetzagentur, die RAINWAT-Vereinbarung als Rechtsgrundlage und die Abgrenzung zur MMSI. Wer zusätzlich die praktischen Abläufe beherrscht – etwa den korrekten Anruf im Binnenfunk –, ist für Theorie und Praxis gerüstet. Einen Gesamtüberblick bietet der Themenbereich Binnenfunk.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie ist der ATIS-Code aufgebaut?
Zehnstellig: Die erste Ziffer ist immer die 9, es folgen die drei Ziffern der Landeskennzahl (MID) – für Deutschland 211 – und danach sechs aus dem Rufzeichen abgeleitete Ziffern. Die führende 9 unterscheidet den ATIS-Code von einer neunstelligen MMSI des Seefunks.
Kann ich ATIS abschalten?
Nein. Die Kennung wird ohne Zutun des Bedieners nach jedem Loslassen der Sprechtaste gesendet. Eine Binnenfunkanlage ohne aktive ATIS-Kennung darf auf Binnenschifffahrtsstraßen nicht betrieben werden.
Darf ich auf Binnenschifffahrtsstraßen DSC nutzen?
Nein. Das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk schließt DSC im Binnenschifffahrtsfunk aus. Erlaubt ist es nur auf Wasserstraßen, die zugleich als See- und Binnenwasserstraße definiert sind – die Gebiete stehen im Regionalen Teil des Handbuchs –, und in den Niederlanden auf Waddenzee, IJsselmeer sowie Ooster- und Westerschelde auf freiwilliger Basis. Bei Kombigeräten heißt das: binnen ATIS ein und DSC aus, auf See umgekehrt.
Wer teilt den ATIS-Code zu?
In Deutschland die Bundesnetzagentur, zusammen mit der Frequenzzuteilung für die Schiffsfunkstelle. Bei einem Eignerwechsel muss die Zuteilung – wie Rufzeichen und Urkunde – umgeschrieben werden.
Wie läuft die UBI-Prüfung ab?
Theorie: 22 Fragen in 60 Minuten, mindestens 17 müssen richtig sein. Wer SRC oder LRC besitzt, beantwortet nur 10 Fragen, von denen 8 richtig sein müssen. Die praktische Prüfung umfasst zwei bis drei Aufgaben in höchstens 15 Minuten.
Quellen
- Bundesnetzagentur, Frequenzzuteilungen und Kennungen für Schiffsfunkstellen. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Seefunk/start.html ↩
- ELWIS – Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice, Sprechfunkzeugnisse und Binnenschifffahrtsfunk. https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Sprechfunkzeugnisse/Sprechfunkzeugnisse-node ↩
- Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, Handbuch Binnenschifffahrtsfunk – Allgemeiner Teil, Ausgabe 2017 (Umsetzung der Regionalen Vereinbarung RAINWAT); Ziffer 3.1 Buchstabe f (DSC-Verbot), Ziffer 3.5 (ATIS-Codiereinrichtung, automatische Aussendung auf allen geschalteten Kanälen) sowie Tabelle 2, Kanal 70 (Ausnahmen für See- und Binnenwasserstraßen und für die Niederlande). https://www.ccr-zkr.org/files/documents/reglementRP/rp41a_pg_062017.pdf ↩
- Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT), zuständige Stelle nach der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung – Hinweise zum Prüfungsablauf: Vollprüfung 22 Fragen in 60 Minuten, bestanden ab 17 Punkten; Ergänzungsprüfung SRC/ROC und LRC/GOC auf UBI 10 Fragen in 30 Minuten, bestanden ab 8 Punkten; praktische Prüfung aus Textaufnahme, Textabgabe und Gerätebedienung mit Fallbeispielen. https://www.abvt.wsv.de/Webs/WSA/ABVT/DE/UKW-Sprechfunkzeugnisse/UBI_node.html ↩