Zeichen Und Signale Schallsignale Schallsignale auf See und Binnen: Übersicht für die SBF-Prüfung

Schallsignale auf See und Binnen: Übersicht für die SBF-Prüfung

Schallsignale nach KVR, SeeSchStrO und BinSchStrO: Tonlängen, Manöver, Warnung, verminderte Sicht und Bleib-weg-Signal für See und Binnen.

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Skipper Prüfungsfit
Updated: 2026-08-27

Schallsignale zeigen Manöver an, warnen bei Zweifel oder Gefahr und machen Fahrzeuge bei verminderter Sicht hörbar. Auf See regeln sie die KVR und ergänzend die SeeSchStrO, auf Bundeswasserstraßen binnen die BinSchStrO. Gleiche Tonfolgen können je nach Revier und Situation unterschiedliche Aussagen haben.

Kurz & knapp

- KVR: kurzer Ton etwa 1 Sekunde, langer Ton 4 bis 6 Sekunden; binnen dauert der lange Ton etwa 4 Sekunden.
- KVR-Manöver in Sicht: 1 kurz Steuerbord, 2 kurz Backbord, 3 kurz „Ich arbeite rückwärts“.
- Mindestens 5 kurze Töne sind nach KVR das Zweifel- und Warnsignal.
- Bei verminderter Sicht liegen KVR-Intervalle je nach Fahrzeug bei höchstens 2 Minuten, für Glockensignale bei höchstens 1 Minute.
- Binnen bedeuten 1 lang „Achtung“, 4 kurz „Ich bin manövrierunfähig“ und mindestens 6 sehr kurze Töne „Gefahr eines Zusammenstoßes“.
- Kleine Fahrzeuge dürfen binnen bei unsichtigem Wetter nur mit Radar und empfangsbereitem Binnenschifffahrtsfunk fahren.
- Das Bleib-weg-Signal hat auf See und binnen unterschiedliche Wiederholungsregeln.

Tonlängen und Ausrüstung nach KVR

Regel 32 definiert einen kurzen Ton mit etwa einer Sekunde und einen langen Ton mit vier bis sechs Sekunden. Nach Regel 33 benötigt ein Fahrzeug ab 12 Metern eine Pfeife, ab 20 Metern zusätzlich eine Glocke und ab 100 Metern zusätzlich einen Gong. Unter 12 Metern genügt ein anderes Gerät für ein kräftiges Schallsignal.1

KVR-Manöver- und Warnsignale

Wenn Fahrzeuge einander in Sicht haben, zeigt ein Maschinenfahrzeug in Fahrt sein Manöver nach Regel 34 so an:2

SignalBedeutung
1 kurzer Ton„Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord“
2 kurze Töne„Ich ändere meinen Kurs nach Backbord“
3 kurze Töne„Ich arbeite rückwärts“
mindestens 5 kurze, rasch aufeinanderfolgende TöneAbsicht/Maßnahme des anderen unklar oder Zweifel an ausreichendem Manöver
„Ich arbeite rückwärts“ bezeichnet die Maschine, nicht zwingend die aktuelle Bewegungsrichtung des Fahrzeugs. Die ersten drei Pfeifsignale dürfen durch entsprechende Blitze eines weißen Rundumlichts ergänzt werden.

Enges Fahrwasser und unübersichtliche Krümmung

Wo Überholen in einem engen Fahrwasser nur mit Mitwirkung möglich ist, gelten:

Signal des ÜberholersBedeutung
2 lang + 1 kurzÜberholen an der Steuerbordseite des Vorausfahrenden beabsichtigt
2 lang + 2 kurzÜberholen an der Backbordseite des Vorausfahrenden beabsichtigt
lang–kurz–lang–kurzZustimmung des zu überholenden Fahrzeugs
Vor einer unübersichtlichen Krümmung oder einem durch ein Hindernis verdeckten Abschnitt wird ein langer Ton gegeben; ein Fahrzeug jenseits des Hindernisses antwortet mit einem langen Ton.2

KVR-Signale bei verminderter Sicht

Innerhalb oder nahe eines Gebiets verminderter Sicht gelten bei Tag und Nacht nach Regel 35:3

Fahrzeug oder LageSignalAbstand höchstens
Maschinenfahrzeug, macht Fahrt durchs Wasser1 langer Ton2 Minuten
Maschinenfahrzeug in Fahrt, Maschine gestoppt, keine Fahrt durchs Wasser2 lange Töne mit etwa 2 Sekunden Zwischenraum2 Minuten
manövrierunfähig, manövrierbehindert, tiefgangbehindert, Segelfahrzeug, fischend, schleppend oder schiebendlang–kurz–kurz2 Minuten
letztes bemanntes Fahrzeug eines Schleppzugslang–kurz–kurz–kurz, möglichst direkt nach dem Schlepper2 Minuten
Fahrzeug vor Ankeretwa 5 Sekunden rasches Glockenläuten; ab 100 Metern anschließend Gong achtern1 Minute
Fahrzeug auf Grundwie vor Anker, zusätzlich je 3 getrennte Glockenschläge davor und danach1 Minute
Ein Ankerlieger darf zusätzlich kurz–lang–kurz warnen. Ein Lotsenfahrzeug im Lotsdienst darf vier kurze Töne als Erkennungssignal ergänzen. Ein Fahrzeug von 12 bis unter 20 Metern muss die Glockensignale für Ankerlieger/Aufgrundsitzer nicht geben, dann aber höchstens alle zwei Minuten ein anderes kräftiges Schallsignal. Für Fahrzeuge unter 12 Metern gilt diese Ersatzmöglichkeit für die genannten Signale allgemein.3

Allgemeine Zeichen binnen

Die BinSchStrO definiert den kurzen Ton mit etwa einer Sekunde, den langen Ton mit etwa vier Sekunden und eine Folge sehr kurzer Töne als mindestens sechs Töne von je etwa einer Viertelsekunde.4

SignalBedeutung binnen
1 langer Ton„Achtung“
1 kurzer Ton„Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord“
2 kurze Töne„Ich richte meinen Kurs nach Backbord“
3 kurze Töne„Meine Maschine geht rückwärts“
4 kurze Töne„Ich bin manövrierunfähig“
mindestens 6 sehr kurze Töne„Gefahr eines Zusammenstoßes“
Begegnungs-, Überhol-, Wende- sowie Hafen-/Nebenwasserstraßen-Signale sind situationsabhängig. Ein kurzer Ton kann binnen deshalb nicht ohne Kontext stets als bloße Kursänderungsanzeige gelesen werden; Anlage 6 ordnet ihn je nach Manöver dem gebenden Fahrzeug zu.4

Unsichtiges Wetter binnen

Bei unsichtigem Wetter muss ein Fahrzeug grundsätzlich Radar benutzen. Ein Kleinfahrzeug darf nur fahren, wenn es zusätzlich mit einer Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet ist und auf Kanal 10 oder dem behördlich bestimmten Kanal hört. Wer Radar nicht benutzen kann, muss unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen.5

Während dieses Vorgangs geben einzeln fahrende Fahrzeuge und Verbände ohne Radar einen langen Ton in Abständen von höchstens einer Minute. Stillliegende Fahrzeuge geben eine Gruppe von Glockenschlägen ebenfalls höchstens jede Minute.4 Die frühere Kurzregel „binnen bei Nebel immer ein langer Ton je Minute“ war daher ohne Radar- und Fahrzeugkontext unvollständig.

Bleib-weg-Signal: See und Binnen unterscheiden

Binnen: Bei einem Gefahrgutereignis besteht das Signal aus der mindestens 15 Minuten langen, ununterbrochenen abwechselnden Wiederholung eines kurzen und eines langen Tons sowie gleichzeitigem Lichtsignal. Wahrnehmende Fahrzeuge müssen die Gefahrenzone meiden, Öffnungen schließen, Zündquellen vermeiden und die zuständige Stelle informieren; Wind und Strömung sind zu berücksichtigen.6

Deutsche Seeschifffahrtsstraßen: Anlage II SeeSchStrO verlangt kurz–lang mindestens fünfmal je Minute mit jeweils zwei Sekunden Zwischenpause, solange es die Verkehrslage erfordert; eine vorhandene Einrichtung gibt gleichzeitig das Signal mit weißem Rundumlicht. Die Verhaltensmaßnahmen folgen § 37 Absatz 5 SeeSchStrO.7

Die beiden Vorschriften verwenden also dasselbe Grundmuster, aber nicht dieselbe Dauer und Taktung.

Prüfung und Praxis

Die amtlichen SBF-Fragen prüfen KVR- und Binnen-Signale im jeweiligen Kontext.8 Vor einer Antwort sind deshalb drei Fragen zu klären: See oder Binnen? Fahrzeuge in Sicht oder verminderte Sicht? Welche Fahrzeugart und Lage?

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lang sind kurze und lange Töne?

Nach KVR dauert ein kurzer Ton etwa eine Sekunde, ein langer vier bis sechs Sekunden. Binnen dauert der kurze ebenfalls etwa eine Sekunde, der lange etwa vier Sekunden.14

Was bedeuten drei kurze Töne nach KVR?

„Ich arbeite rückwärts.“ Das Fahrzeug muss dabei noch nicht rückwärts durchs Wasser fahren.

Wie oft gebe ich nach KVR ein Nebelsignal?

Die Abstände dürfen bei Pfeifsignalen höchstens zwei Minuten betragen. Anker- und Grundsitzer-Glockensignale werden höchstens im Abstand von einer Minute gegeben.3

Darf ein kleines Sportboot binnen bei Nebel einfach hupend weiterfahren?

Nein. Bei unsichtigem Wetter darf ein Kleinfahrzeug nur mit Radar und empfangsbereitem Binnenschifffahrtsfunk fahren. Kann Radar nicht benutzt werden, ist unverzüglich ein Liegeplatz aufzusuchen.5

Ist das Bleib-weg-Signal auf See und binnen gleich?

Das Muster kurz–lang ist ähnlich, die Vorschriften unterscheiden sich aber: binnen mindestens 15 Minuten ununterbrochen, auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen mindestens fünf Wiederholungen je Minute, solange es die Verkehrslage erfordert.67

Quellen

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