Während die Theorie planbares Faktenwissen abfragt, zeigt sich in der praktischen Prüfung, ob ein Bewerber ein Boot tatsächlich sicher führen kann. Grundlage ist Anlage 4 der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV): Der Bewerber muss nachweisen, dass er die zur sicheren Führung eines Sportbootes notwendigen Fahrmanöver und Fertigkeiten beherrscht und zur Anwendung des theoretischen Wissens fähig ist.1
Kurz & knapp
- Grundlage ist Anlage 4 SpFV (zu § 8 Abs. 1 Satz 4); je nach Antriebsart sind Pflichtmanöver und sonstige Manöver durchzuführen.
- Für jedes Manöver hat der Bewerber zwei Versuche.
- Bei den sonstigen Manövern werden aus fünf möglichen drei ausgewählt, von denen zwei ausreichend sein müssen.
- Aus neun möglichen Knoten werden sieben ausgewählt, von denen sechs ausreichend ausgeführt und erklärt werden müssen.
- Das Rettungsmanöver (Mensch über Bord) ist Pflichtmanöver – es muss gelingen.
- Prüfungsteile, die bei einem Prüfungsausschuss des jeweils anderen Verbands abgelegt wurden, werden nicht anerkannt.
Rahmen und Ablauf der Praxisprüfung
Die praktische Prüfung findet auf einem Sportboot statt, das der Prüfungsausschuss oder eine kooperierende Bootsschule stellt – beim SBF See auf einem seetauglichen Boot im Küsten- oder Hafenbereich, beim SBF Binnen auf einem Binnenrevier. An Bord sind neben dem Prüfer meist mehrere Kandidaten, die nacheinander geprüft werden; die reine Prüfungszeit pro Person liegt in der Regel bei 15 bis 30 Minuten. Dokumentiert wird die Prüfung im amtlichen Praxisprotokoll nach dem Muster der Anlage 4.1
Der Prüfer nennt die Manöver einzeln an; der Kandidat führt sie selbstständig aus, gibt klare Kommandos an die „Besatzung" und behält dabei den übrigen Verkehr im Blick. Bewertet wird nicht die Eleganz, sondern die sichere, kontrollierte und regelkonforme Bootsführung. Zur Vorbereitung gehört auch die Theorie hinter den Manövern, etwa Radeffekt, Aufstopp-Verhalten und Wind- und Stromversatz; Grundlagen dazu vermittelt der Artikel Anlegen und Ablegen.
Verkürzte Praxisprüfung bei vorhandenem Schein
Wer den SBF See erwirbt und bereits den SBF Binnen mit Antriebsmaschine besitzt, absolviert nach der Sportbootführerscheinverordnung eine verkürzte Praxisprüfung: Sie besteht nur aus den Pflichtmanövern nach Abschnitt I Nummer 1 des Praxisprotokolls.2 Allgemein gilt: Fähigkeiten, die für einen Geltungsbereich oder eine Antriebsart bereits erfolgreich geprüft wurden, werden grundsätzlich nicht erneut geprüft.1
Wichtige Einschränkung: Prüfungsteile, die bei einem Prüfungsausschuss des anderen Verbands durchgeführt wurden, werden nicht anerkannt. Wer Theorie beim DMYV ablegt, sollte die Praxis also ebenfalls beim DMYV ablegen – ein Wechsel zwischen DMYV und DSV führt dazu, dass der Prüfungsteil erneut abzulegen ist. Details klärt der Prüfungsausschuss bei der Anmeldung.
Das Pflichtmanöver: Rettungsmanöver
Kern der Praxisprüfung ist das Rettungsmanöver („Mensch über Bord"). Der Prüfer wirft einen Gegenstand – üblicherweise einen Fender oder eine Boje – ins Wasser und ruft das Manöver aus. Erwartet wird dann eine klare Abfolge:
- Sofortiges Kommando „Mensch über Bord!", Rettungsmittel zuwerfen bzw. werfen lassen
- Eine Person mit dem ständigen Zeigen und Beobachten der Person im Wasser beauftragen
- Das Boot kontrolliert freimanövrieren und die Person in einem sicheren Bogen wieder ansteuern
- Die „Person" gegen den Wind bzw. an der Leeseite mit ausgekuppelter Schraube längsseits aufnehmen
Merksatz: Rettungsmittel raus, Zeiger benennen, gegen den Wind aufstoppen – und die Schraube steht, bevor die Person längsseits ist.
Sonstige Manöver: drei aus fünf
Neben den Pflichtmanövern werden aus den fünf möglichen sonstigen Manövern drei ausgewählt; zwei davon müssen ausreichend ausgeführt werden.1 Ein misslungenes Manöver ist also verkraftbar – zwei nicht.
| Manöver / Fertigkeit | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ablegen | Leinen- und Fenderkommandos, Blick auf Verkehr, kontrolliertes Freikommen |
| Anlegen | langsame Annäherung, Wind und Strom einkalkulieren, rechtzeitig aufstoppen |
| Wenden auf engem Raum | Drehen mit Vor- und Rückwärtsschlägen, Radeffekt nutzen |
| Aufstoppen | Boot aus der Fahrt sicher zum Stillstand bringen |
| Kursgerechtes Fahren | Ausguck, Ausweichregeln und Schifffahrtszeichen beachten |
Knoten: sechs von sieben müssen sitzen
Fester Bestandteil der Praxisprüfung ist die Knotenkunde. Aus neun möglichen Knoten werden sieben ausgewählt; sechs davon müssen ausreichend ausgeführt und erklärt werden.1 Es genügt also nicht, den Knoten zu stecken – der Verwendungszweck muss ebenfalls benannt werden.
Der Katalog umfasst:
- Achtknoten
- Kreuzknoten
- Palstek
- Einfacher Schotstek
- Doppelter Schotstek
- Stopperstek
- Webleinstek (auch auf Slip)
- Rundtörn mit zwei halben Schlägen
- Belegen einer Klampe mit Kopfschlag
Bewertung: Was zählt wirklich?
Die Bewertung folgt einem einfachen Grundsatz: Sicherheit vor Perfektion. Jedes Manöver darf im zweiten Anlauf gelingen, ein Kommando darf wiederholt werden – solange der Kandidat das Boot jederzeit unter Kontrolle hat und besonnen reagiert. Zum Nichtbestehen führen dagegen:
- ein auch im zweiten Versuch misslungenes Pflichtmanöver
- weniger als zwei ausreichende von drei sonstigen Manövern
- weniger als sechs ausreichend ausgeführte und erklärte Knoten von sieben
- grobe Sicherheitsverstöße, etwa Anfahren der Person im Wasser mit drehender Schraube
- fehlender Ausguck und Missachtung anderer Verkehrsteilnehmer
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Aus Prüfererfahrung scheitern Kandidaten selten am Können, sondern an vermeidbaren Mustern: zu viel Fahrt beim Anlegen („Nie schneller fahren, als man anlegen möchte"), vergessene Kommandos beim Rettungsmanöver, fehlender Rundumblick vor dem Ab- und Anlegen sowie hektische Ruder- und Gasbewegungen unter Stress. Ein häufig unterschätzter Punkt ist die Knotenprüfung: Wer den Knoten steckt, aber den Verwendungszweck nicht erklären kann, erhält kein „ausreichend".
Dagegen helfen vier Gewohnheiten: jedes Manöver laut ankündigen, vor jeder Richtungsänderung den Rundumblick ausführen, grundsätzlich mit Mindestfahrt manövrieren und jeden Knoten zusammen mit seinem Einsatzzweck lernen. Wer zusätzlich zwei bis drei Fahrstunden auf dem späteren Prüfungsboot nimmt, geht mit realistischer Sicherheit in den Termin.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viele Versuche habe ich pro Manöver?
Zwei. Anlage 4 SpFV bestimmt ausdrücklich: „Für jedes Manöver hat der Bewerber zwei Versuche." Das gilt auch für das Rettungsmanöver.
Wie viele Manöver muss ich können?
Bei den sonstigen Manövern werden aus fünf möglichen drei ausgewählt, von denen zwei ausreichend sein müssen. Die Pflichtmanöver – insbesondere das Rettungsmanöver – müssen dagegen alle mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.
Wie viele Knoten werden geprüft?
Aus neun möglichen Knoten werden sieben ausgewählt; sechs davon müssen ausreichend ausgeführt und erklärt werden. Die Erklärung des Verwendungszwecks ist Teil der Bewertung.
Muss ich die Praxisprüfung beim selben Verband ablegen wie die Theorie?
Praktisch ja. Anlage 4 SpFV stellt klar, dass Prüfungsteile, die bei einem Prüfungsausschuss des anderen Verbands durchgeführt wurden, nicht anerkannt werden. Ein Wechsel zwischen DMYV und DSV bedeutet, dass der betreffende Prüfungsteil erneut abzulegen ist.
Was entfällt, wenn ich schon den SBF Binnen habe?
Beim Erwerb des SBF See mit vorhandenem SBF Binnen mit Antriebsmaschine besteht die praktische Prüfung nur aus den Pflichtmanövern nach Abschnitt I Nummer 1 des Praxisprotokolls. Bereits erfolgreich geprüfte Fähigkeiten werden grundsätzlich nicht erneut geprüft.
Quellen
- Anlage 4 der Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) – Praktische Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins (zu § 8 Absatz 1 Satz 4), Stand 1. Mai 2024. https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportbootfuehrerscheine/SpFV/Anlagen/Anlage-04/Anlage-04-page.html ↩
- Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) mit Anlagen, veröffentlicht über ELWIS. https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportbootfuehrerscheine/Sportbootfuehrerscheine-node ↩