Auf dem Wasser ist Hilfe selten nur einen Anruf und wenige Minuten entfernt. Bei Notfällen an Bord – Brand, Verletzung oder Seenot – muss die Crew deshalb zunächst selbst richtig handeln und zugleich wissen, wie sie Hilfe herbeiruft. Dieser Artikel bündelt prüfungsrelevante Grundlagen und ergänzt sie um aktuelle Alarmierungswege sowie praktische Hinweise zu Brandbekämpfung und Erster Hilfe.
Kurz & knapp
- Motorraumbrand: Kraftstoffzufuhr abstellen, durch die Löschöffnung löschen, Klappe nicht komplett öffnen
- Fettbrand in der Pantry niemals mit Wasser löschen – Deckel oder Löschdecke verwenden
- Feuerlöscher griffbereit halten und Prüffristen beachten; die Ausstattung ist je nach Boot und Revier als Pflicht oder Empfehlung einzuordnen
- Erste Hilfe: Eigenschutz, lebensrettende Sofortmaßnahmen, frühzeitig Notruf absetzen
- Seenotsignale (Überblick): rote Handfackeln, orangefarbene Rauchtöpfe, rote Signalraketen – Details regelt der FKN
- Alarmierung auf See: UKW-Kanal 16 bzw. DSC, zusätzlich Mobiltelefon; in Deutschland koordiniert die DGzRS die Seenotrettung
- Der Bundesleitfaden empfiehlt unter anderem Rettungswesten, Rettungsring, zwei ABC-Feuerlöscher, Schöpfmittel, Erste-Hilfe-Ausstattung und Signalmittel
Brand an Bord
Feuer gehört zu den gefährlichsten Ereignissen auf einem Sportboot: Der Fluchtweg ist kurz, an Bord befinden sich Kraftstoff und Gas, und der Rumpf selbst kann brennen. Entscheidend sind die ersten Handgriffe.
Motorraumbrand
Beim Brand im Motorraum sollen die Lüftungsöffnungen geschlossen bleiben. Das Löschmittel wird nach dem Sicherheitsleitfaden des Bundes durch den Feuerlöschdurchlass oder einen anderen nur vorsichtig geöffneten Durchlass eingebracht; einströmende Luft kann eine Stichflamme hervorrufen.1
- Brennstoffzufuhr absperren; bei Koch- und Heizeinrichtungen ebenfalls die Zufuhr unterbrechen.
- Feuerlöscher durch die dafür vorgesehene Löschöffnung in den Motorraum einbringen und löschen. Viele Boote besitzen eine kleine, verschlossene Öffnung genau für diesen Zweck; fest eingebaute Löschanlagen lösen je nach Ausführung automatisch oder manuell aus.
- Klappe geschlossen halten, Brandwache stellen – Rückzündung ist möglich.
- Crew mit Rettungswesten an Deck, Notruf vorbereiten, Fahrgäste vom Brandherd fernhalten.
Fettbrand in der Pantry
Brennendes Fett oder Öl niemals mit Wasser löschen: Das Wasser verdampft schlagartig und schleudert brennendes Fett explosionsartig durch den Raum (Fettexplosion). Richtig ist das Ersticken der Flammen – Deckel auf den Topf, Löschdecke oder ein geeigneter Feuerlöscher. Kocher ausschalten, Gaszufuhr am Ventil schließen.
Feuerlöscher an Bord
Feuerlöscher müssen griffbereit und gegen Seeschlag gesichert sein; Prüffristen von Löschern und fest eingebauten Anlagen dürfen nicht abgelaufen sein.1 Der Bundesleitfaden führt zwei tragbare ABC-Feuerlöscher als Ausrüstungsempfehlung auf, nicht als pauschale bundesweite Pflicht für jedes privat genutzte Sportboot. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt von Boot, Nutzung und Revier ab.
Erste Hilfe an Bord
Für die Erste Hilfe auf dem Wasser gelten dieselben Grundsätze wie an Land – mit der Besonderheit, dass professionelle Hilfe länger braucht:
- Eigenschutz zuerst: Keine zweite verletzte Person riskieren, bei Seegang sichern.
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen: Bewusstsein und Atmung prüfen, stabile Seitenlage bei bewusstlosen, atmenden Personen, Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Atemstillstand, starke Blutungen mit Druckverband stillen.
- Verbrennungen: Nur kleinflächige Verbrennungen zur Schmerzlinderung mit fließendem Wasser kühlen; größere verbrannte Körperoberflächen wegen Unterkühlungsgefahr nicht kühlen und den Rettungsdienst alarmieren.2
- Unterkühlung nach Bergung aus dem Wasser: vor Wind und weiterer Auskühlung schützen. Nur bei leichter Unterkühlung nasse Kleidung vorsichtig entfernen und langsam erwärmen; bei schwerer Unterkühlung keine aktiven Aufwärmversuche unternehmen.3 Einzelheiten im Artikel Mensch über Bord.
- Frühzeitig alarmieren: Im Zweifel lieber zu früh als zu spät den Notruf absetzen; auf See zählt der Zeitvorlauf der Rettungskräfte doppelt.
Seenotsignale absetzen (Überblick)
Wer sich in Seenot befindet, macht durch international festgelegte Signale auf sich aufmerksam. Die verbindliche Liste steht in Anlage IV KVR.4 Der Umgang mit erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Signalmitteln ist Gegenstand des Fachkundenachweises (FKN):
| Signalmittel | Verwendung |
|---|---|
| Rote Handfackel | Standortanzeige, vor allem nachts und auf kurze Distanz |
| Orangefarbener Rauchtopf | Standortanzeige bei Tag, gut aus der Luft erkennbar |
| Rote Signalrakete | Alarmierung über größere Entfernung |
| UKW-Sprechfunk (Kanal 16 / DSC) | Notruf MAYDAY, wichtigster Alarmierungsweg auf See |
| Weitere Mittel | Ununterbrochenes Schallsignal, langsames Heben und Senken der ausgestreckten Arme, Signalflaggen N über C |
Die DGzRS alarmieren
Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) ist für den maritimen Such- und Rettungsdienst in den deutschen Gebieten von Nord- und Ostsee zuständig; sie betreibt die Rettungsleitstelle See (MRCC Bremen).5 Alarmierungswege für Sportboote:
- UKW-Seefunk, Kanal 16 – Sprechfunk-Notruf; Bremen Rescue Radio hält dort ständig Hörwache
- DSC-Controller, Kanal 70 – digitaler Notalarm; Positionsdaten werden nur übertragen, wenn Anlage und Positionsquelle korrekt verbunden und konfiguriert sind
- Mobiltelefon – zusätzlicher Weg in Küstennähe; die DGzRS veröffentlicht die aktuelle zentrale Einwahl und die Bedingungen der Kurzwahl 124 1245
Notfallausrüstung: Pflicht und Empfehlung trennen
Der Sicherheitsleitfaden des Bundes unterscheidet vorgeschriebene Ausrüstung von zusätzlichen Empfehlungen. Welche Ausrüstung tatsächlich verpflichtend ist, hängt von Fahrzeug, Nutzung und Revier ab. Für die Törnplanung empfiehlt der Leitfaden unter anderem:1
- Rettungswesten in passender Größe für jede Person an Bord
- Rettungsring mit Wurfleine, griffbereit
- Feuerlöscher und gegebenenfalls Löschdecke
- Erste-Hilfe-Ausstattung, trocken gelagert
- Signalmittel (je nach Revier und Berechtigung), Handlampe, Signalpfeife
- Lenzmittel und Leckstopfen – siehe Wasser im Boot
- Funktionsfähiger UKW-Funk oder zumindest ein geladenes Mobiltelefon in wasserdichter Hülle
Merksatz für die Prüfung: Motorraum zu – Fett ohne Wasser – Westen an – Kanal 16 – DGzRS.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was tue ich bei einem Motorraumbrand zuerst?
Brennstoffzufuhr absperren, Lüftungsöffnungen schließen und das Löschmittel durch den Feuerlöschdurchlass oder einen nur vorsichtig geöffneten Durchlass einbringen. Die Motorraumabdeckung nicht vollständig öffnen, weil einströmende Luft das Feuer anfachen kann.1
Wen rufe ich auf See an?
Die Rettungsleitstelle See (MRCC Bremen) der DGzRS über UKW-Kanal 16 beziehungsweise per DSC-Notalarm auf Kanal 70. Ein Mobiltelefon ist ein zusätzlicher Weg in Küstennähe, alarmiert aber keine Schiffe in der Umgebung.5
Was gehört in die Notmeldung?
Bei einem Sprechfunk-Notruf werden MAYDAY, Schiffsname und Rufzeichen, Position, Art der Not, erbetene Hilfe und Anzahl der Personen übermittelt. Nach einem DSC-Alarm wird der Sprechfunk-Notruf auf dem zugewiesenen Notverkehrskanal fortgesetzt.
Was tue ich bei einem Feuer an Bord?
Ruhe bewahren, Brennstoffzufuhr von Motor, Koch- und Heizeinrichtungen unterbrechen und Lüftungsöffnungen schließen. Löschmittel erst am Brandort einsetzen und vorhandene Reserve wegen möglicher Rückzündung nicht unnötig verbrauchen.1
Wann gebe ich das Schiff auf?
So lange wie möglich an Bord bleiben, weil das Boot meist die bessere sichtbare Rettungsplattform ist. Das ist aber keine starre Regel: Ein nicht beherrschbarer Brand oder eine andere unmittelbare Gefahr kann ein früheres Verlassen erzwingen.1
Quellen
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr, „Sicherheit auf dem Wasser“, Abschnitte Ausrüstung und Verhalten im Notfall, aktuelle Ausgabe. https://bmdv.bund.de/blaetterkatalog/catalogs/111030/pdf/complete_print.pdf ↩
- [Einzelquelle] Deutsches Rotes Kreuz, Erste-Hilfe-Hinweise bei Verbrennungen. https://www.kv-nr.drk.de/angebote/erste-hilfe/kleiner-lebensretter/verbrennungen.html ↩
- [Einzelquelle] Deutsches Rotes Kreuz, Erste-Hilfe-Hinweise bei Unterkühlung. https://www.kv-aw.drk.de/angebote/erste-hilfe/kleiner-lebensretter/unterkuehlung.html ↩
- Kollisionsverhütungsregeln, Anlage IV Nr. 1 und 2, Notzeichen, aktuelle Fassung. https://www.gesetze-im-internet.de/seestro_1972/anlage_iv.html ↩
- Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, aktuelle Alarmierungswege der Rettungsleitstelle See (MRCC Bremen). https://www.seenotretter.de/notfall ↩