Seefunk Gmdss GMDSS: Das weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem im Überblick

GMDSS: Das weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem im Überblick

GMDSS verständlich erklärt: Seegebiete A1–A4, Komponenten wie DSC, EPIRB, SART und NAVTEX – und was das System für Sportboote und die SRC-/LRC-Prüfung bedeutet.

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Updated: 2026-08-27

Wer auf See in Not gerät, muss sich darauf verlassen können, dass ein Notruf tatsächlich gehört wird – unabhängig davon, wo sich das Schiff gerade befindet. Genau dafür wurde das GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) geschaffen, das weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem. Es verknüpft terrestrischen Funk, Satellitenkommunikation und automatische Notfunkbaken zu einer geschlossenen Rettungskette: von der automatisierten Alarmierung über die Koordinierung der Rettungsmaßnahmen bis zur Ortung der Verunglückten. Für die Funkzeugnisse SRC und LRC ist das GMDSS das zentrale Prüfungsthema – dieser Überblick ordnet Seegebiete, Komponenten und Abläufe ein.

Kurz & knapp

- GMDSS = Global Maritime Distress and Safety System, das weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem
- Vier Seegebiete A1–A4 legen fest, welche Funkausrüstung vorgeschrieben ist
- Kernkomponenten: DSC, UKW-/Grenzwellen-/Kurzwellen-Sprechfunk, EPIRB, SART, NAVTEX, Inmarsat
- Die Alarmierung läuft digital: DSC-Distress Alert mit MMSI, Position und Zeit
- EPIRBs senden auf 406 MHz und werden über das Satellitensystem COSPAS-SARSAT geortet
- Für Sportboote ist das GMDSS nicht vorgeschrieben – wer eine Seefunkanlage betreibt, braucht aber das passende Funkbetriebszeugnis
- Das SRC deckt den UKW-Bereich (Seegebiet A1) ab, das LRC alle Seegebiete

Zweck und Grundidee des GMDSS

Das GMDSS wurde von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) entwickelt und ist seit 1999 für Schiffe verbindlich, die dem SOLAS-Übereinkommen unterliegen – im Wesentlichen also für die Berufsschifffahrt. Der Grundgedanke: Ein Notalarm soll in jedem Fall mindestens eine Stelle an Land erreichen, die eine Rettungsaktion einleiten und koordinieren kann (Rescue Coordination Centre, RCC). Zusätzlich sollen Schiffe in der Nähe des Notfalls alarmiert werden, weil sie oft am schnellsten helfen können.

Vor Einführung des GMDSS beruhte der Seenotfunk auf der ständigen Hörwache eines Funkers. Das GMDSS ersetzt dieses Prinzip durch automatisierte, digitale Alarmierung: Ein Notalarm wird auf Knopfdruck ausgelöst, enthält bereits die wichtigsten Daten (Identität, Position, Zeit) und wird von Küstenfunkstellen und Schiffen automatisch empfangen und angezeigt. Neben dem Notfall deckt das System auch die Verbreitung von Sicherheitsinformationen ab – etwa nautische Warnnachrichten und Seewetterberichte (Maritime Safety Information, MSI).

Die Seegebiete A1 bis A4

Weil kein einzelnes Funkverfahren weltweit funktioniert, teilt das GMDSS die Ozeane in vier Seegebiete ein. Maßgeblich ist jeweils, welche Infrastruktur ein Notalarm zuverlässig erreicht:

SeegebietDefinitionTypische AusdehnungKernausrüstung
A1Reichweite mindestens einer UKW-Küstenfunkstelle mit DSCca. 20–30 sm vor der KüsteUKW-Sprechfunk mit DSC-Controller
A2Reichweite einer Grenzwellen-Küstenfunkstelle mit DSC, außerhalb von A1bis ca. 150 smzusätzlich Grenzwelle (GW) mit DSC
A3Abdeckung eines anerkannten mobilen Satellitendienstes, außerhalb von A1/A2bei geostationären Satelliten ca. 70° Nord bis 70° Südzusätzlich Satellitenanlage oder Kurzwelle (KW) mit DSC
A4alle übrigen SeegebietePolarregionenKurzwelle mit DSC
Aktualisierung seit 2020: Bis dahin war Inmarsat der einzige anerkannte Satellitendienst im GMDSS und das Seegebiet A3 entsprechend über die geostationäre Inmarsat-Abdeckung definiert. Anfang 2020 hat die IMO Iridium als weiteren Anbieter anerkannt; die einschlägigen Vorschriften sprechen seitdem allgemein von einem „anerkannten mobilen Satellitendienst" (recognized mobile satellite service) statt von Inmarsat. Iridium deckt mit seiner Polarumlaufbahn alle Seegebiete A1 bis A4 ab.1 Ältere Lehrbücher, die A3 mit „Inmarsat-Abdeckung" gleichsetzen, geben den Stand vor 2020 wieder.

Formal nachvollzogen wurde das erst zum 1. Januar 2024. An diesem Tag traten die mit Entschließung MSC.496(105) beschlossenen Änderungen des SOLAS-Kapitels IV in Kraft, die den Begriff Inmarsat durchgängig durch „anerkannter mobiler Satellitendienst" (RMSS) ersetzen. A3 ist seitdem definiert als das Gebiet außerhalb von A1 und A2 innerhalb der Abdeckung eines anerkannten mobilen Satellitendienstes, den die an Bord vorhandene Satellitenanlage nutzt und in dem eine ständige Alarmierung möglich ist. Die Abdeckung hängt also von der konkret eingebauten Anlage ab.2

Dieselbe Novelle brachte zwei weitere Änderungen, die in älteren Unterlagen fehlen: Die UKW-EPIRB wird im Seegebiet A1 nicht mehr als Ersatz für eine Satelliten-EPIRB anerkannt, und die Funkfernschreibfunktion NBDP entfällt – der frühere Weg, A3-Anforderungen ohne Satellitenanlage allein über Grenz- und Kurzwelle mit NBDP zu erfüllen, ist damit nicht mehr zulässig.2

Für Wassersportler in Nord- und Ostsee ist praktisch nur das Seegebiet A1, teilweise A2 relevant. Deshalb genügt für die meisten Sportboote eine UKW-Seefunkanlage mit DSC – und als Qualifikation das SRC. Wer Langfahrt über die UKW-Reichweite hinaus plant, benötigt Ausrüstung und Zeugnis für die weiteren Seegebiete, also das LRC.

Die Komponenten im Überblick

Das GMDSS ist ein Baukasten aus mehreren Teilsystemen, die sich gegenseitig ergänzen:3

KomponenteAufgabe
DSC (Digital Selective Calling)digitaler Anruf und Notalarm auf UKW-Kanal 70 bzw. auf Grenz- und Kurzwelle
Sprechfunk (UKW-Kanal 16)Abwicklung des Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehrs
EPIRB (406 MHz)Seenotfunkbake, weltweite Alarmierung und Ortung über COSPAS-SARSAT
SART9-GHz-Radartransponder bzw. AIS-SART zur Nahortung von Überlebenden
NAVTEX (518/490 kHz)automatischer Empfang nautischer Warnnachrichten und Wetterberichte
Anerkannter mobiler Satellitendienst (Inmarsat, seit 2020 auch Iridium)Satellitenkommunikation für Alarmierung und Verkehr außerhalb der UKW- und Grenzwellenreichweite
Die Details der einzelnen Bausteine behandeln eigene Artikel: DSC-Grundlagen für den digitalen Selektivruf, EPIRB und SART für die Notfunkbaken sowie NAVTEX für den Warnnachrichtendienst.

Die Funktionskette im Notfall

Die Stärke des GMDSS liegt im Zusammenspiel der Komponenten. Ein typischer Ablauf im Seegebiet A1 sieht so aus:

  1. Alarmierung: Die Schiffsführung löst am DSC-Controller einen Distress Alert aus. Der Alarm enthält die neunstellige MMSI des Schiffes sowie – bei GPS-Kopplung automatisch – Position und Zeit.
  2. Quittierung: Eine Küstenfunkstelle bestätigt den Alarm und alarmiert die Rettungsleitstelle; Schiffe in der Umgebung werden ebenfalls erreicht.
  3. Notverkehr: Auf UKW-Kanal 16 folgt der Sprechfunk-Notverkehr mit der Notmeldung nach dem MAYDAY-Schema.
  4. Ortung: Muss das Schiff aufgegeben werden, alarmiert die EPIRB über Satellit weiter; SART oder AIS-SART führen Retter im Nahbereich direkt zur Rettungsinsel.
Merksatz: Alarmieren – koordinieren – orten. Jede Phase hat im GMDSS ihr eigenes Werkzeug, und genau diese Zuordnung wird in der Prüfung gern abgefragt.

Bedeutung für Sportboote

Sportboote unterliegen nicht der SOLAS-Ausrüstungspflicht – die Teilnahme am GMDSS ist freiwillig. Sinnvoll ist sie trotzdem: Eine UKW-Anlage mit DSC alarmiert per Knopfdruck gleichzeitig Küstenfunkstellen und die Berufsschifffahrt in der Umgebung, während ein Mobiltelefon nur eine einzelne Gegenstelle erreicht, auf See oft ohne Netz und ohne Positionsübertragung.

Wichtig sind zwei rechtliche Punkte: Wer eine Seefunkanlage an Bord betreibt, benötigt erstens das passende Funkbetriebszeugnis (SRC für UKW, LRC für alle Seegebiete) und zweitens eine Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur, mit der auch Rufzeichen und MMSI zugeteilt werden.4 Die Anforderungen an den Erwerb der Funkzeugnisse regelt in Deutschland das Bundesministerium für Digitales und Verkehr; Prüfungen nehmen die beauftragten Verbände DMYV und DSV ab.5 Sicherheitsinformationen wie nautische Warnnachrichten und Seewetterberichte gibt in Deutschland das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie heraus.6

GMDSS in der SRC- und LRC-Prüfung

Das SRC (Short Range Certificate) berechtigt zur Teilnahme am GMDSS-Seefunk im UKW-Bereich, also im Seegebiet A1. Geprüft werden Theoriekenntnisse, Funkenglisch und die praktische Bedienung einer GMDSS-Seefunkanlage – insbesondere des DSC-Controllers. Das LRC (Long Range Certificate) erweitert die Berechtigung auf Grenzwelle, Kurzwelle und Satellitenkommunikation und damit auf alle Seegebiete A1–A4. Wer bereits ein Sportbootführerschein-Examen hinter sich hat, findet im Artikel Weiterführende Scheine den Einstieg in die Funkzeugnisse.

Für die Vorbereitung empfiehlt sich neben dem Themenbereich Seefunk vor allem regelmäßiges Üben der Abläufe – etwa mit dem Funkspruch-Trainer, der Not-, Dringlichkeits- und Routineverkehr simuliert.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeuten die Seegebiete A1 bis A4?

Sie beschreiben, welche Funkinfrastruktur einen Notalarm zuverlässig erreicht: A1 die UKW-Reichweite einer Küstenfunkstelle mit DSC (etwa 20 bis 30 sm), A2 die Reichweite einer Grenzwellen-Küstenfunkstelle, A3 die Abdeckung eines anerkannten mobilen Satellitendienstes und A4 die verbleibenden Polarregionen. Für Nord- und Ostsee ist praktisch nur A1, teilweise A2 relevant.

Ist A3 immer noch als „Inmarsat-Gebiet" definiert?

Nein. Die IMO hat Iridium Anfang 2020 anerkannt; mit den zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Änderungen des SOLAS-Kapitels IV spricht die Vorschrift durchgängig vom „anerkannten mobilen Satellitendienst". Maßgeblich ist die Abdeckung des Dienstes, den die an Bord vorhandene Anlage nutzt. Iridium deckt über Polarumlaufbahnen alle Seegebiete ab, auch A4.

Brauche ich als Sportbootfahrer GMDSS-Ausrüstung?

Vorgeschrieben ist sie nicht – Sportboote unterliegen nicht der SOLAS-Ausrüstungspflicht. Sinnvoll ist eine UKW-Anlage mit DSC dennoch: Sie alarmiert per Knopfdruck gleichzeitig Küstenfunkstellen und Schiffe in der Umgebung und überträgt Identität, Position und Zeit.

Welches Funkzeugnis brauche ich?

Für den UKW-Bereich (Seegebiet A1) das SRC, für alle Seegebiete das LRC. Zusätzlich ist eine Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur erforderlich, mit der Rufzeichen und MMSI zugeteilt werden.

Was kostet die SRC-Prüfung?

127,88 € an amtlicher Gebühr (Zulassung 18,73 €, Prüfung Theorie und Praxis 83,19 €, Erteilung 25,96 €). Beim LRC sind es 187,48 €, bei vorhandenem SRC 138,63 €. Die Gebühr muss 14 Tage vor dem Prüfungstermin eingegangen sein.7

Quellen

  1. Iridium, formelle Autorisierung zur Erbringung von GMDSS-Diensten nach Zertifizierung durch die IMO (Januar 2020) – Ende des Inmarsat-Monopols, Abdeckung der Seegebiete A1 bis A4. https://investor.iridium.com/2020-01-13-Iridium-is-Now-Formally-Authorized-to-Provide-GMDSS-Service ↩
  2. Änderungen des SOLAS-Kapitels IV zur Modernisierung des GMDSS, beschlossen mit IMO-Entschließung MSC.496(105), in Kraft seit 1. Januar 2024 – Ersetzung von „Inmarsat" durch „anerkannter mobiler Satellitendienst" (RMSS), Neufassung der Seegebietsdefinitionen, Wegfall der UKW-EPIRB als Ersatz in A1 und Streichung der NBDP-Funktion. https://marine-offshore.bureauveritas.com/newsroom/modernization-gmdss-entry-force-1-january-2024-amended-solas-chapter-iv ↩
  3. ELWIS – Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice, Sprechfunkzeugnisse und Seefunk. https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Sprechfunkzeugnisse/Sprechfunkzeugnisse-node ↩
  4. Bundesnetzagentur, Frequenzzuteilungen und Kennungen für den Seefunkdienst. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Seefunk/start.html ↩
  5. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Sprechfunkzeugnisse im Schifffahrtsrecht. https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Sprechfunkzeugnisse/Sprechfunkzeugnisse-node ↩
  6. Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Nautischer Warn- und Nachrichtendienst sowie Maritime Safety Information. https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Nautische_Informationen/nautische-informationen_node.html ↩
  7. Deutscher Motoryachtverband, Prüfungszentrum Rheinland-Pfalz, Gebühren für SRC, LRC und UBI sowie Zahlungsfristen, abgerufen am 5. August 2026. https://dmyv-pzrlp.de/gebuehrenseite-neu/ ↩

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