Zeichen Und Signale Lichterfuehrung Lichterführung: Grundlagen nach den Kollisionsverhütungsregeln

Lichterführung: Grundlagen nach den Kollisionsverhütungsregeln

Lichterführung nach KVR: Sektoren, Tragweiten, Maschinen- und Segelfahrzeuge, Ankerlieger, kleine Boote und deutsche Ausnahmen der SeeSchStrO.

Navigation

Skipper Prüfungsfit
Updated: 2026-08-27

Lichter zeigen bei Nacht und verminderter Sicht Fahrzeugart, Lage und Bewegungsrichtung. Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) bestimmen Sektoren, Tragweiten und Kombinationen; auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen ergänzt und verändert § 10 SeeSchStrO einzelne Erleichterungen für kleine Fahrzeuge.

Kurz & knapp

- KVR-Lichter gelten zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang und bei verminderter Sicht auch am Tag.
- Sektoren: Seitenlichter je 112,5°, Hecklicht 135°, Topplicht 225°, Rundumlicht 360°.
- Maschinenfahrzeuge führen grundsätzlich Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht; ab 50 Metern zwei Topplichter.
- Segelfahrzeuge führen Seitenlichter und Hecklicht, wahlweise unter 20 Metern eine Dreifarbenlaterne.
- KVR-Erleichterungen für kleine Fahrzeuge werden auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen durch § 10 SeeSchStrO teilweise verschärft.
- Ankerlieger führen grundsätzlich zwei weiße Rundumlichter; unter 50 Metern genügt wahlweise eines.
- Ein Fahrzeug auf Grund zeigt zusätzlich zwei rote Rundumlichter und drei Bälle, soweit keine Längenausnahme greift.

Wann Lichter und Signalkörper gelten

Regel 20 gilt bei jedem Wetter. Die vorgeschriebenen Lichter werden von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang geführt; bei verminderter Sicht auch zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang. Andere Lichter dürfen nachts nicht verwechselt werden können, die vorgeschriebenen Lichter beeinträchtigen oder den gehörigen Ausguck stören. Signalkörper gelten am Tag.1

Lichterarten und Sektoren

LichtFarbeSektorSichtbereich
Steuerbord-Seitenlichtgrün112,5°recht voraus bis 22,5° achterlicher als querab an Steuerbord
Backbord-Seitenlichtrot112,5°recht voraus bis 22,5° achterlicher als querab an Backbord
Hecklichtweiß135°recht achteraus bis 67,5° nach jeder Seite
Topplichtweiß225°recht voraus bis 22,5° achterlicher als querab nach jeder Seite
Rundumlichtje nach Bedeutung360°ganzer Horizont
Diese Definitionen stehen in Regel 21.2 Die beiden Seitenlichter und das Hecklicht ergänzen sich rechnerisch zu 360 Grad. Wer sich einem Fahrzeug aus mehr als 22,5 Grad achterlicher als querab nähert, sodass nachts nur das Hecklicht, aber keines der Seitenlichter sichtbar wäre, gilt nach Regel 13 als Überholer.

Maschinenfahrzeuge in Fahrt

„In Fahrt“ bedeutet: weder vor Anker noch an Land festgemacht noch auf Grund. Es bedeutet nicht zwingend Fahrt durchs Wasser. Ein treibendes Fahrzeug kann daher in Fahrt sein.3

Nach Regel 23 führt ein Maschinenfahrzeug in Fahrt grundsätzlich vorn ein Topplicht, ab 50 Metern ein zweites achterlicheres und höheres Topplicht, außerdem Seitenlichter und Hecklicht. Ein Fahrzeug unter 50 Metern darf das zweite Topplicht freiwillig führen.3

Länge und BedingungKVR-Erleichterung
unter 12 mstatt der Grundkombination weißes Rundumlicht und Seitenlichter
unter 7 m und Höchstgeschwindigkeit höchstens 7 knweißes Rundumlicht; wenn möglich zusätzlich Seitenlichter

Segelfahrzeuge und Fahrzeuge unter Ruder

Ein Segelfahrzeug in Fahrt führt Seitenlichter und Hecklicht. Unter 20 Metern dürfen diese in einer Dreifarbenlaterne an oder nahe der Mastspitze vereinigt werden. Zusätzlich zur getrennten Grundbeleuchtung – aber nicht zusammen mit der Dreifarbenlaterne – darf es oben Rot und darunter Grün als Rundumlichter führen.4

Ein Segelfahrzeug unter 7 Metern soll die normalen Lichter führen; andernfalls erlaubt Regel 25 eine gebrauchsfertige weiße Leuchte, die rechtzeitig gezeigt wird. Für Ruderfahrzeuge gilt die gleiche KVR-Möglichkeit. Wird bei gesetzten Segeln zugleich Maschinenkraft benutzt, gilt das Fahrzeug als Maschinenfahrzeug; am Tag zeigt es im Vorschiff einen Kegel mit der Spitze unten.4

Verschärfung auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen

§ 10 SeeSchStrO weicht bei kleinen Fahrzeugen von den KVR-Erleichterungen ab:5

  • Segelfahrzeuge unter 12 Metern und Ruderfahrzeuge müssen, wenn sie die normalen Seglerlichter nicht führen können, mindestens ein weißes Rundumlicht führen – eine bloß griffbereite Handleuchte genügt dort nicht.
  • Können diese Fahrzeuge oder Maschinenfahrzeuge unter 7 Metern selbst die vorgeschriebenen kleinen Lichter nicht führen, dürfen sie während der Lichterführungszeit grundsätzlich nicht fahren. Nur im Notstand ist die gebrauchsfertige weiße Leuchte als Notlösung vorgesehen.
Die KVR-Erleichterung darf deshalb nicht ohne Prüfung des konkreten Geltungsbereichs auf deutsche Seeschifffahrtsstraßen übertragen werden.

Ankerlieger und Fahrzeuge auf Grund

Regel 30 schreibt für ein Fahrzeug vor Anker grundsätzlich vorn ein weißes Rundumlicht und achtern ein zweites, niedrigeres weißes Rundumlicht vor; am Tag einen Ball im vorderen Teil. Unter 50 Metern darf stattdessen ein einziges weißes Rundumlicht dort geführt werden, wo es am besten gesehen wird.6

Weitere Regeln:

  • Ab 100 Metern müssen verfügbare Arbeits- oder gleichwertige Lichter die Decks beleuchten; kleinere Fahrzeuge dürfen dies tun.
  • Unter 7 Metern entfallen Ankerlichter und Ball nur, wenn das Fahrzeug nicht in oder nahe engem Fahrwasser, Fahrrinne, Reede oder üblichen Verkehrsflächen liegt.
  • Ein Fahrzeug auf Grund führt zusätzlich zwei rote Rundumlichter und am Tag drei Bälle. Unter 12 Metern entfallen diese zusätzlichen Grundsitzer-Signale, nicht automatisch die Ankerlichter.
Auf nach § 60 SeeSchStrO bekannt gemachten Anker- und Liegestellen besteht für Fahrzeuge unter 12 Metern eine weitere deutsche Ausnahme von Ankerlichtern und -ball; die KVR-Regel für Fahrzeuge auf Grund bleibt davon unberührt.5

Mindesttragweiten

Regel 22 verlangt für Fahrzeuge unter 12 Metern: Topplicht 2 Seemeilen, Seitenlichter 1 Seemeile, Hecklicht, Schlepplicht und Rundumlichter 2 Seemeilen.7

Bei 12 bis unter 50 Metern gelten für Topplichter 5 Seemeilen, unter 20 Metern 3 Seemeilen; die übrigen genannten Lichter müssen 2 Seemeilen erreichen. Zugelassene, richtig angeordnete Laternen ersetzen nicht den Ausguck.

Prüfung und Praxis

Der aktuelle SBF-See-Katalog fragt Lichterarten, Sektoren, Tragweiten und Fahrzeugkombinationen ab.8 In der Praxis wird eine Beobachtung nie aus einem einzelnen Lichtpunkt endgültig abgeleitet: Peilung, weitere Lichter, Tagzeichen, Verkehrslage und mögliche Hintergrundbeleuchtung gehören zur Beurteilung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Sektoren haben die Grundlichter?

Seitenlichter je 112,5 Grad, Hecklicht 135 Grad, Topplicht 225 Grad und Rundumlicht 360 Grad.2

Ist ein treibendes Fahrzeug „in Fahrt“?

Ja, solange es weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt. „In Fahrt“ ist nicht dasselbe wie „Fahrt durchs Wasser“.3

Darf ein kleiner Segler auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen nur eine Taschenlampe bereithalten?

Nein. Kann ein Segelfahrzeug unter 12 Metern dort die normalen Lichter nicht führen, verlangt § 10 SeeSchStrO mindestens ein weißes Rundumlicht. Die Handleuchte bleibt nur für den dort geregelten Notstand.5

Wie viele Lichter zeigt ein Ankerlieger?

Grundsätzlich zwei weiße Rundumlichter, vorn höher und achtern niedriger. Unter 50 Metern darf ein einziges weißes Rundumlicht verwendet werden; weitere Ausnahmen hängen von Länge und Ort ab.6

Welche Signale zeigt ein Fahrzeug auf Grund?

Zusätzlich zu den Ankerlichtern zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander und am Tag drei Bälle. Unter 12 Metern entfallen die zusätzlichen roten Lichter und Bälle, nicht pauschal die Ankerlichter.6

Quellen

  1. KVR, Regel 20 – Anwendung der Lichter und Signalkörper. https://www.gesetze-im-internet.de/seestro_1972/regel_20.html ↩
  2. KVR, Regel 21 – Begriffsbestimmungen der Lichter. https://www.gesetze-im-internet.de/seestro_1972/KVR.pdf ↩
  3. KVR, Regeln 3 und 23 – „in Fahrt“ und Maschinenfahrzeuge. https://www.gesetze-im-internet.de/seestro_1972/KVR.pdf https://www.gesetze-im-internet.de/seestro_1972/regel_23.html ↩
  4. KVR, Regel 25 – Segelfahrzeuge in Fahrt und Fahrzeuge unter Ruder. https://www.gesetze-im-internet.de/seestro_1972/regel_25.html ↩
  5. SeeSchStrO, § 10 – kleine Fahrzeuge. https://www.gesetze-im-internet.de/seeschstro_1971/__10.html ↩
  6. KVR, Regel 30 – Ankerlieger und Fahrzeuge auf Grund. https://www.gesetze-im-internet.de/seestro_1972/regel_30.html ↩
  7. KVR, Regel 22 – Tragweite der Lichter. https://www.gesetze-im-internet.de/seestro_1972/KVR.pdf ↩
  8. ELWIS – Amtlicher Fragen- und Antwortenkatalog SBF See, Stand 1. August 2023. https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportbootfuehrerscheine/Fragenkatalog-See/Fragenkatalog-See-August-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=13 ↩

Verwandte Artikel

- Verhalten bei verminderter Sicht
Lichterführung KVR Seitenlichter Topplicht SBF-See