Scheine Und Pruefungen Nach Der Pruefung Weiterführende Scheine: SKS, SSS, SHS, Funkzeugnisse, FKN und Bodenseeschifferpatent

Weiterführende Scheine: SKS, SSS, SHS, Funkzeugnisse, FKN und Bodenseeschifferpatent

Nach dem SBF geht es weiter: SKS, SSS und SHS für größere Törns, die Funkzeugnisse SRC, UBI und LRC, der FKN für Seenotsignale und das Bodenseeschifferpatent.

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Skipper Prüfungsfit
Updated: 2026-08-27

Der Sportbootführerschein ist der Einstieg – nicht das Ende der Ausbildung. Wer größere Törns plant, eine Charteryacht mit Funkanlage übernimmt oder gewerblich fahren möchte, stößt schnell auf die Aufbauscheine des deutschen Systems: die Sportschifferscheine SKS, SSS und SHS, die Funkzeugnisse SRC, UBI und LRC sowie den Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN). Dieser Artikel ordnet die Scheine ein und zeigt, welcher Weg zu welchem Ziel führt.

Kurz & knapp

- SKS, SSS und SHS bilden die aufeinander aufbauende Scheinpyramide für Küsten- und Hochseetörns.
- Der SKS (bis 12 sm Küstenabstand) setzt den SBF See und 300 gefahrene Seemeilen voraus.
- Funkzeugnisse sind eigenständige Pflichtscheine: SRC für UKW-Seefunk, UBI für Binnenfunk, LRC für weltweiten Funk.
- Ohne Funkzeugnis darf eine fest eingebaute Funkanlage nicht bedient werden – auch nicht auf Charteryachten.
- Der FKN („Pyroschein") berechtigt zum Erwerb und Einsatz pyrotechnischer Seenotsignalmittel.
- Auf dem Bodensee gilt ein eigenes Patent; der SBF genügt dort nicht.
- Alle Prüfungen nehmen die Ausschüsse bzw. Stellen von DMYV und DSV ab.

Überblick: Die Scheinpyramide

ScheinFahrtgebiet / ZweckVoraussetzung (Kern)
SBF SeeSeeschifffahrtsstraßenBasis, 16 Jahre
SKSKüstengewässer bis 12 smSBF See, 300 sm Nachweis
SSSküstennahe Gewässer bis 30 smSBF See, umfangreicher Meilennachweis
SHSweltweite FahrtSSS
SRCUKW-Seefunk (GMDSS)eigenständig
LRCweltweiter Seefunk (inkl. Kurz-/Grenzwelle)eigenständig, umfasst SRC-Stoff
UBIBinnenschifffahrtsfunkeigenständig
FKNpyrotechnische Seenotsignalmitteleigenständig
BodenseeschifferpatentBodenseeeigenständiges Patent

SKS – Sportküstenschifferschein

Der SKS ist der logische nächste Schritt nach dem SBF See. Er bescheinigt die Befähigung zum Führen von Yachten mit Motor und/oder Segel in Küstengewässern bis 12 Seemeilen Abstand von der Küste – also genau dem Bereich, in dem die meisten Charter- und Urlaubstörns stattfinden. Amtlich ist er freiwillig; viele Vercharterer und Versicherer setzen ihn jedoch faktisch voraus, und für Skipper mit Crew-Verantwortung ist er der anerkannte Qualitätsnachweis.

Voraussetzungen sind der SBF See und der Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten im Seebereich. Die Prüfung besteht aus einem Theorieteil (Navigation, Seemannschaft, Wetterkunde, Schifffahrtsrecht) und einer praktischen Prüfung an Bord einer Yacht, bei Seglern inklusive Manövern unter Segel. Inhaltlich vertieft der SKS genau die Themen, die der SBF nur anreißt: Gezeitennavigation, Kursumwandlung mit Strom und anspruchsvolle Manöver. Details und Übungsmaterial bündelt die Seite SKS-Prüfung; die navigatorischen Grundlagen lassen sich mit dem Kursberechnungsschema auffrischen.

SSS und SHS – für die große Fahrt

Der Sportseeschifferschein (SSS) deckt küstennahe Seegewässer bis 30 Seemeilen Küstenabstand ab und schließt Nord- und Ostsee, Ärmelkanal, Mittelmeer und weitere Reviere ein. Er ist der erste Schein mit teilweise verpflichtendem Charakter: Wer Sportboote gewerbsmäßig führt – etwa in der Ausbildung oder auf Traditionsschiffen –, benötigt ihn in seinem Geltungsbereich. Vorausgesetzt werden umfangreiche Meilennachweise (in der Größenordnung von 1.000 Seemeilen) sowie fundierte Theorie in Navigation, Recht, Wetter und Seemannschaft.

Der Sporthochseeschifferschein (SHS) ist die höchste Stufe und gilt für die weltweite Fahrt. Er baut auf dem SSS auf und wird im Kern über eine erweiterte Theorieprüfung erworben, unter anderem mit astronomischer Navigation und Hochseewetterkunde. Für ambitionierte Fahrtensegler mit Blauwasserplänen ist er das fachliche Fundament – verpflichtend ist er wie der SKS nur im gewerblichen Kontext seines Geltungsbereichs. Prüfungen zu SSS und SHS nimmt der DSV ab.1

Funkzeugnisse: SRC, UBI und LRC

Funkzeugnisse werden oft unterschätzt, sind aber echte Pflichtscheine: Wer eine fest eingebaute Funkanlage bedient, braucht das passende Zeugnis – unabhängig davon, ob er sie aktiv nutzt oder nur im Notfall nutzen würde. Da nahezu jede Charteryacht mit UKW-Seefunk ausgerüstet ist, gehört mindestens das SRC in die Tasche jedes Skippers.

  • SRC (Short Range Certificate): berechtigt zur Teilnahme am UKW-Seefunk im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS. Die Prüfung umfasst Theoriefragen, praktische Bedienung eines Funkgeräts und englischsprachigen Funkverkehr. Vorbereitung und Ablauf beschreibt die Seite SRC-Prüfung.
  • UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk): das Pendant für Binnenschifffahrtsstraßen – relevant für alle, die auf Kanälen und Flüssen mit Funkpflichtstrecken unterwegs sind, etwa bei Schleusenpassagen. Details auf der Seite UBI-Prüfung.
  • LRC (Long Range Certificate): erweitert das SRC um Grenz- und Kurzwelle sowie Satellitenfunk für die weltweite Fahrt – sinnvoll in Kombination mit SSS/SHS.
Die Funkzeugnisse sind vom Bootsführerschein unabhängig und können jederzeit – auch vor dem SBF – erworben werden.1 Empfehlenswert ist der Erwerb direkt nach der SBF-Prüfung, solange Lernroutine und Prüfungserfahrung frisch sind.

FKN – Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel

Pyrotechnische Seenotsignalmittel wie Fallschirmsignalraketen gehören zur Sicherheitsausrüstung seegehender Yachten, unterliegen aber dem Sprengstoffrecht. Der Fachkundenachweis (FKN), umgangssprachlich „Pyroschein", berechtigt zum Erwerb und zur Verwendung der gängigen Signalmittel; für leistungsstärkere Munition ist zusätzlich ein sprengstoffrechtlicher Sachkundenachweis erforderlich. Die kompakte FKN-Prüfung (Fragebogen plus praktische Handhabung) lässt sich häufig am selben Tag wie eine SBF- oder SRC-Prüfung ablegen. Was zur vorgeschriebenen Ausrüstung gehört, zeigt der Artikel Ausrüstungspflicht für Sportboote; Prüfungsinfos bündelt die Seite FKN/Pyroschein.

Bodenseeschifferpatent

Ein Sonderfall außerhalb der Pyramide: Auf dem Bodensee gilt keiner der Bundesscheine. Erforderlich ist das Bodenseeschifferpatent – Kategorie A für Motorboote mit mehr als 4,4 kW (6 PS), Kategorie D für Segelboote mit mehr als 12 m² Segelfläche. Inhaber eines SBF müssen dafür eine eigene Prüfung nach der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung ablegen; für Urlauber gibt es das befristete Ferienpatent. Einen Überblick bietet die Seite Bodenseeschifferpatent.

Welcher Weg für wen?

Für den Charterurlauber im Mittelmeer lautet die sinnvolle Reihenfolge: SBF See → SRC → SKS. Der Binnenskipper ergänzt den SBF Binnen um das UBI. Wer gewerblich oder auf große Fahrt gehen will, plant langfristig SSS und SHS mit LRC ein. Und wer einfach das frische Prüfungswissen nutzen möchte, beginnt mit dem kleinsten Baustein – FKN oder Funkzeugnis – und sammelt parallel Meilen für den SKS.2

Merksatz: Meilen sammeln, Funken lernen, dann der nächste Schein – die Pyramide wird von unten gebaut.

Amtliche Prüfungsgebühren der Aufbauscheine

Die Gebühren sind bundeseinheitlich festgelegt und enthalten Nebenkosten sowie Umsatzsteuer. Sie bilden nur den amtlichen Anteil ab – Ausbildung, Meilentörns und Prüfungsboot kommen hinzu.3

ScheinZulassungPrüfungErteilungGesamt
SKS22,26 €81,86 € (Theorie) + 113,42 € (Praxis)27,04 €244,58 €
SRC18,73 €83,19 €25,96 €127,88 €
UBI15,89 €70,03 €22,79 €108,71 €
LRC18,73 €138,57 €30,18 €187,48 €
LRC bei vorhandenem SRC18,73 €89,72 €30,18 €138,63 €
FKN–28,89 €–28,89 €
Wer LRC und SRC ohnehin plant, spart durch den Umweg über das SRC nichts: SRC (127,88 €) plus LRC-Aufstockung (138,63 €) kosten zusammen mehr als das LRC direkt (187,48 €). Umgekehrt deckt das LRC den SRC-Stoff mit ab. Die Prüfungsgebühr muss bei Funkzeugnissen 14 Tage vor dem Termin eingegangen sein, bei Sportbootführerscheinen 7 Tage.3

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welcher Schein kommt nach dem SBF See?

In der Regel der SKS. Er setzt den SBF See und den Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten im Seebereich voraus und gilt für Küstengewässer bis 12 Seemeilen Küstenabstand. Wer eine Charteryacht mit Funkanlage übernimmt, sollte parallel das SRC erwerben.

Brauche ich wirklich ein Funkzeugnis?

Ja, sobald eine fest eingebaute Seefunkanlage an Bord ist – unabhängig davon, ob sie genutzt wird. Für UKW-Seefunk ist das SRC erforderlich, für den Binnenschifffahrtsfunk das UBI, für weltweiten Funk mit Grenz- und Kurzwelle das LRC.

Ist der SKS Pflicht?

Amtlich nein. Vercharterer und Versicherer setzen ihn in der Praxis jedoch häufig voraus. Verpflichtend wird es erst beim SSS: Wer Sportboote gewerbsmäßig führt, benötigt ihn in dessen Geltungsbereich.

Was kostet der FKN?

28,89 € an amtlicher Gebühr für Theorie und Praxis zusammen – der günstigste aller Scheine. Er lässt sich häufig am selben Tag wie eine SBF- oder SRC-Prüfung ablegen.

Gilt der SBF auf dem Bodensee?

Nein. Dort ist das Bodenseeschifferpatent erforderlich – Kategorie A für Motorboote ab mehr als 4,4 kW (6 PS), Kategorie D für Segelboote mit mehr als 12 m² Segelfläche. Für Urlauber gibt es ein befristetes Ferienpatent.

Quellen

  1. ELWIS – Sprechfunkzeugnisse und Befähigungsnachweise im Schifffahrtsrecht. https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Sprechfunkzeugnisse/Sprechfunkzeugnisse-node ↩
  2. ELWIS – Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice, Bereich Sportschifffahrt und Sportbootführerscheine. https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Sportbootfuehrerscheine/Sportbootfuehrerscheine-node ↩
  3. Deutscher Motoryachtverband, Prüfungszentrum Rheinland-Pfalz, Gebührenübersicht für SBF, SKS, UBI, SRC, LRC und FKN sowie Zahlungsfristen, abgerufen am 5. August 2026. https://dmyv-pzrlp.de/gebuehrenseite-neu/ ↩

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SKS SSS SHS SRC UBI FKN Bodenseeschifferpatent Aufbauscheine