Lichterführung und Schallsignale: Was du wissen musst
Nachts auf dem Wasser siehst du keine Schilder – aber dafür Lichter. Die Lichterführung verrät dir, was für ein Fahrzeug dir entgegenkommt, in welche Richtung es fährt und ob es manövrierfähig ist. Zusammen mit den Schallsignalen gehört dieses Thema zu den absoluten Prüfungsklassikern beim Sportbootführerschein. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.
Die Grundlichter: Seitenlichter, Topplicht und Hecklicht
Jedes Fahrzeug unter Maschinenantrieb führt nachts (und bei verminderter Sicht) bestimmte Lichter. Die vier Grundlichter solltest du im Schlaf kennen:
Seitenlichter
- Backbord (links): rotes Licht, Abstrahlwinkel 112,5° von voraus nach Backbord
- Steuerbord (rechts): grünes Licht, Abstrahlwinkel 112,5° von voraus nach Steuerbord
Merkhilfe: „Backbord = Rot = links" – denk an den Rotwein, den der Back-bord-Pirat links in der Hand hält.
Topplicht (Mastlicht)
- Farbe: Weiß
- Position: Über der Schiffsmitte, möglichst weit vorne
- Abstrahlwinkel: 225° (von 22,5° achterlicher als querab auf der einen Seite bis 22,5° achterlicher als querab auf der anderen Seite)
Hecklicht
- Farbe: Weiß
- Position: Am Heck (hinten)
- Abstrahlwinkel: 135° nach achtern
Lichter nach Fahrzeugart
Je nach Fahrzeugtyp und Situation kommen zusätzliche oder andere Lichter zum Einsatz:
Maschinenfahrzeug unter 20 m
| Licht | Farbe | Anzahl |
|---|---|---|
| Topplicht | Weiß | 1 |
| Seitenlichter | Rot + Grün | je 1 |
| Hecklicht | Weiß | 1 |
Alternativ darf ein Fahrzeug unter 20 m die Seitenlichter als Zweifarbenlaterne (kombiniert rot/grün) über der Längsachse führen.
Noch weiter gehen die Erleichterungen für kleine Boote:
- unter 12 m: statt Topplicht und Hecklicht genügt ein weißes Rundumlicht zusammen mit den Seitenlichtern
- unter 7 m und höchstens 7 kn Höchstgeschwindigkeit: ein weißes Rundumlicht reicht, Seitenlichter nach Möglichkeit
Maschinenfahrzeug über 50 m
Zusätzlich zum Topplicht wird ein zweites Topplicht weiter achtern und höher geführt. Damit erkennst du sofort: „Das ist ein großes Schiff."
Segelfahrzeug in Fahrt
- Seitenlichter und Hecklicht – kein Topplicht!
- Optional: Zwei zusätzliche Lichter am Mast (rot über grün)
Fahrzeug vor Anker
Hier lohnt der genaue Blick in Regel 30, weil die Logik oft verdreht wiedergegeben wird:
- Grundfall: zwei weiße Rundumlichter – eines im vorderen Teil, eines am oder nahe dem Heck und niedriger als das vordere. Am Tag steht vorn ein schwarzer Ball.
- Erleichterung: Fahrzeuge unter 50 m dürfen stattdessen ein weißes Rundumlicht dort führen, wo es am besten gesehen werden kann. Große Schiffe nehmen also kein Licht dazu – kleine dürfen eines weglassen.
- Fahrzeuge unter 7 m brauchen gar kein Ankerlicht, solange sie nicht in oder nahe einem engen Fahrwasser, einer Fahrrinne oder Reede liegen.
- Fahrzeuge ab 100 m müssen zusätzlich die Decksbeleuchtung einschalten.
Manövrierbehinderte und manövrierunfähige Fahrzeuge
- Manövrierunfähig: Zwei rote Rundumlichter übereinander
- Manövrierbehindert: Rot – Weiß – Rot übereinander (drei Rundumlichter)
Geschiedenis – nein, Schallsignale!
Schallsignale ergänzen die optische Kommunikation und werden bei verminderter Sicht sowie als Manöversignale eingesetzt. Du brauchst ein Schallsignal erzeugendas Gerät (Nebelhorn, Pfeife, Drucklufthorn).
Die wichtigsten Schallsignale
| Signal | Bedeutung |
|---|---|
| • (kurz, ca. 1 s) | Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord |
| • • | Ich ändere meinen Kurs nach Backbord |
| • • • | Meine Maschine geht rückwärts |
| — (lang, 4–6 s) | Achtungssignal / Nebelsignal |
| — — — — — (5 × lang) | Warnsignal: „Ich bin mir über Ihre Absichten nicht im Klaren" |
| — • | Überholsignal: „Ich beabsichtige, Sie an Steuerbord zu überholen" |
| — • • | Überholsignal: „Ich beabsichtige, Sie an Backbord zu überholen" |
| — • — • | Zustimmungssignal: „Einverstanden" |
Nebelsignale
Bei verminderter Sicht geben Fahrzeuge regelmäßig Nebelsignale:
- Maschinenfahrzeug in Fahrt: Ein langer Ton alle 2 Minuten
- Segelfahrzeug in Fahrt: Ein langer + zwei kurze Töne alle 2 Minuten
- Fahrzeug vor Anker: Schnelles Läuten der Glocke alle 1 Minute (etwa 5 Sekunden lang); ab 100 m Länge zusätzlich der Gong achtern
- Fahrzeuge unter 12 m: müssen diese Signale nicht geben, dann aber mindestens alle 2 Minuten ein anderes kräftiges Schallsignal
Merkbilder und Eselsbrücken
Die Lichterführung wirkt auf den ersten Blick überwältigend. Mit ein paar Tricks merkst du dir alles viel leichter:
- „Rot ist Backbord, Grün ist Steuerbord" – Wie bei einer Ampel: Rot = Halt (nicht kreuzen), Grün = Frei.
- Topplicht = Motor – Siehst du ein weißes Topplicht, fährt das Fahrzeug mit Maschine.
- Zwei rote Lichter übereinander = Gefahr – Manövrierunfähiges Fahrzeug, unbedingt Abstand halten!
- „Rot über Grün – Segler kühn" – Optionale Lichterkennung eines Seglers am Mast.
- Kurzer Ton = Ruderkommando – Ein kurz = Steuerbord, zwei kurz = Backbord, drei kurz = Rückwärts.
Fazit
Lichterführung und Schallsignale sind essenzielle Sicherheitsthemen und fester Bestandteil der SBF-Prüfung. Lerne die Grundlichter als Basis und arbeite dich dann zu den Sonderfällen vor. Nutze Merkbilder und Eselsbrücken – und wenn du nachts auf dem Wasser bist, wirst du froh sein, dass du jedes Licht sofort einordnen kannst. Sicherheit beginnt mit Wissen!
Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell geprüft. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und Prüfungsvorbereitung. Sie ersetzen nicht die amtlichen Prüfungsunterlagen oder die Ausbildung an einer Bootsfahrschule. Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
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